Mindestlohn im Baugewerbe ab 1.April 2020Baugewerbe: von Mindestlohn ab 1. April 2020

Im Bundesanzeiger (BAnz AT 30.03.2020 V1)  vom 30.03.2020 wurde die „Elfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe“ veröffentlicht. Der zugrunde liegende Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe vom 25.03.2020 bestimmt ab 01. April 2020 allgemeinverbindlich Mindestlöhne im Baugewerbe.

Die Verordnung tritt am 31. Dezember 2020 außer Kraft.

Die Elfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe regelt, dass die Rechtsnormen des Tarifvertrages zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe (TV Mindestlohn) vom 17.01.2020  auf alle nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer Anwendung findet, die unter seinen am 01.04.2020 gültigen Geltungsbereich fallen, wenn der Betrieb oder die selbständige Betriebsabteilung im Sinne des fachlichen Geltungsbereichs des TV Mindestlohn überwiegend Bauleistungen im Sinne des § 101 Abs.2 SGB III erbringt.

Der betriebliche Geltungsbereich des Tarifvertrages vom 17.01.2020 umfasst alle Betriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV) in der jeweils geltenden Fassung fallen.

Es gilt der Mindestlohn der Arbeitsstelle. Auswärts beschäftigte Arbeitnehmer behalten jedoch den Anspruch auf den Mindestlohn ihres Einstellungsortes. Ist der Mindestlohn der auswärtigen Arbeitsstelle höher, so haben sie Anspruch auf diesen Mindestlohn, solange sie auf dieser Arbeitsstelle tätig sind.

Tarifgebiet West

Lohngruppe 1Lohngruppe 2
ab 01.04.202012,55 Euro15,40 Euro

Berlin

ab 01.04.202012,55 Euro15,25 Euro

Tarifgebiet Ost

ab 01.04.202012,55  Euro

Für Innungsbetriebe hält die Innung weitergehende Informationen bereit. 

Hilfsweise steht für Tarifauskünfte das Gemeinsame Tarifregister Berlin und Brandenburg bei der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales während der Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr  Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr telefonisch unter: 030/ 90281457 bzw. unter:  http://www.berlin.de/sen/arbeit/tarifregister  zur Verfügung.

Die vollständige Übersicht aller gültigen Mindestlöhne finden Sie unter http://www.zoll.de.