Aufbauseminar zur Qualifizierung Stufe 3S: Fachkundige Person für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen
Das Seminar richtet sich an Teilnehmende die bereits erfolgreich das Grundlagenseminar nach DGUV Information 209-093 (ehemals DGUV-Information 200-005) Kapitel 5 Nr. 5.1.4 in Verbindung mit Anhang 6 (Stand: 8/2021) zur Fachkundigen Person (FHV) für Arbeiten an HV-Systemen im spannungsfreien Zustand (2S) absolviert haben.
Mit der Qualifikation Stufe 3S für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen kann die Fehlersuche an unter Spannung stehenden HV-Komponenten durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug nicht spannungsfrei geschaltet oder die Spannungsfreiheit nicht festgestellt werden kann. Dasselbe gilt für Arbeiten an unter Spannung stehenden Energiespeichern und bei Arbeiten mit entsprechendem Gefährdungspotential, z. B. für die Hochspannungsprüfung nach Herstellervorgaben. Jede Arbeit, bei der Beschäftigte mit Körperteilen oder Gegenständen (Werkzeuge, Geräte, Ausrüstungen oder Vorrichtungen) HV-Komponenten oder Teile berühren können, gilt dann als Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen, wenn der spannungsfreie Zustand nicht sichergestellt ist und eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.
Qualifizierungsinhalte der Stufe 3S:
- Sichere Arbeitsverfahren für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen
- Arten, Aufbau, spezifische Eigenschaften und Gefährdungspotenzial von HV-Energiespeichern
- Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Komponenten
Teilnahmebedingungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- mindestens eine Qualifikation nach der Stufe 2S (nach DGUV Information 209-093)
Zertifikate die älter als 3 Jahre sind oder Zertifikate aus Firmenschulungen u.ä. aus denen nicht genau zu entnehmen ist, dass Sie den Vorschriften der Stufe 2S entsprechen, sollten mind. 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn eingereicht werden. Diese werden von uns zur Prüfung an die TAK weitergeleitet. - eine erfolgreich abgeschlossene Erste-Hilfe-Ausbildung (nicht älter als 2 Jahre) einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung (9 Unterrichtseinheiten nach DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“)
- gesundheitliche Eignung, nachgewiesen durch eine Vorsorge- und Eignungsuntersuchung G25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ nach § 6 Absatz 3 Nummer 3 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Die oben genannten Nachweise sind zwingend bei Kursanmeldung einzureichen oder spätestens bis Kursbeginn nachzureichen.