Krankengeld-Wahltarife für Selbstständige

Seit 1. Januar 2009 besteht für alle Selbstständige eine Pflicht zur Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt bereits seit dem 1. April 2007 die Versicherungspflicht für alle, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben.

Seit Januar 2009 werden nun entsprechend auch alle Personen versicherungspflichtig, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind. Ob jemand dem gesetzlichen oder dem privaten Versicherungssystem zugeordnet wird, hängt insbesondere davon ab, wie er zuletzt versichert war.

Hauptberuflich Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, müssen seit 1. Januar 2009 zudem ihren Krankengeldanspruch neu absichern. Entweder sie nutzen Wahltarife ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder es wird eine private Absicherung gewählt. Dafür zahlen die hauptberuflich Selbstständigen in der GKV ab 1. Januar 2009 nur noch den reduzierten Beitragssatz von 14,9 %.
Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass viele Krankenkassen keine ausreichenden Wahltarife für die Selbstständigen anbieten bzw. dass diese für ältere Versicherte - selbst bei den gesetzlichen Krankenkassen - sehr teuer sind.

"Gesetzliches Krankengeld" für Selbstständige
Daher will die Koalition die Absicherung für diesen Personenkreis nun verbessern. In einem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums ist vorgesehen, hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen als zusätzliche Option neben den Wahltarifen die Wahl des "gesetzlichen" Krankengeldes (ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit zum allgemeinen Beitragssatz von derzeit 15,5 %) zu ermöglichen. Auch Krankengeldansprüche vor der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit können über einen Wahltarif abgesichert werden.
Das Handwerk begrüßt, dass mit diesen Angeboten den unverhältnismäßigen Belastungen entgegengewirkt werden soll, die sich insbesondere für ältere Versicherte bei der Umstellung auf die neuen Krankengeldwahltarife ergeben. Allerdings wird mit dem Angebot einer Krankengeldabsicherung ab der 7. Arbeitsunfähigkeitswoche zum allgemeinen Beitragssatz nur die schon bis Ende 2008 bestehende Option wieder ermöglicht.

Die parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs soll noch vor der Sommerpause 2009 abgeschlossen sein. Die Änderungen des Krankengeldanspruchs sollen dann rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.


Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Potsdam ist der Rechtsberater Ralph Bührig

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