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Handwerkskammern übernehmen Auszahlung an MitgliedsbetriebePendlerhilfsprogramm gestartet

Brandenburgische Handwerksbetriebe, die polnische Berufspendler beschäftigen, können die von der Landesregierung zugesagte Aufwandsentschädigung bei ihrer jeweiligen Handwerkskammer beantragen. Die Formulare, mit denen die Mitgliedsbetriebe ihren Unterstützungsbedarf anzeigen, finden diese auf den Webseiten ihrer regionalen Handwerkskammer zum Download. Die Handwerkskammern setzen damit für ihre Mitgliedsbetriebe das zweistufige Antragsverfahren um. In Brandenburg arbeiten über 14.000 polnische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Für Anträge von IHK-Betrieben ist die regional zuständige Industrie- und Handelskammer zuständig. Nicht kammerangehörige Unternehmen wie Einrichtungen des Gesundheitswesens oder landwirtschaftliche Betriebe stellen Anträge bei der regional zuständigen IHK. Doppelmitglieder bei Handwerkskammer und IHK können selbst entscheiden, bei welcher Kammer der Antrag gestellt wird. Folgeanträge sind dann bei der erstmals gewählten Kammer zu stellen.

Die Aufwandsentschädigung seitens des Landes wird rückwirkend ab dem 27. März gewährt. Unterstützung erhalten Betriebe für ihre polnischen Pendler, die nicht in ihre Heimat zurückkehren und so die in Polen geltenden Quarantänevorschriften vermeiden, um in Brandenburg weiterzuarbeiten. Die Aufwandsentschädigung beträgt 65 Euro pro Tag. Hinzu kommen 20 Euro täglich für jedes sich im Land Brandenburg aufhaltende Familienmitglied der Beschäftigten. Damit wird der durch den Aufenthalt entstehende Mehraufwand zum Beispiel für Unterbringung in Hotels oder Pensionen, Verpflegung oder sonstige Mehrkosten pauschal ausgeglichen. Die Entschädigung kann vorerst längstens bis zum 30.06.2020 beantragt werden.

Für die seit dem 14. April 2020 mögliche Antragstellung benötigen Handwerksbetriebe ihre Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug oder vergleichbare Nachweise (z. B. Betriebsnummer) sowie das Lohnjournal / Gehaltsliste für die betroffenen Arbeitnehmer aus Polen. Die Betriebe erhalten dann von ihrer Handwerkskammer eine Eingangsbestätigung und kurz darauf einen Zuwendungsbescheid. Die weiteren Auszahlungsabläufe bearbeiten die Kammern individuell mit jedem Betrieb.

Die Antragstellung erfolgt per E-Mail an die Adresse: grenzpendler@hwkpotsdam.de