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Berufe A-Z - Bestattungsfachkraft (m/w/d)

Es ist eine sensible Aufgabe, die viele Fähigkeiten erfordert: Im Trauerfall unterstützt du als Bestattungsfachkraft Menschen, die einen Angehörigen verloren haben. Aus diesem Grund benötigst du neben fachlichen Kenntnissen bei deiner Arbeit ein gutes Gespür für die Situation. Einfühlungsvermögen ist für dich als Bestattungsfachkraft eine wichtige Voraussetzung.Zu deinen Aufgaben gehören die fachgerechte Überführung und Behandlung von Verstorbenen ebenso wie die organisatorische und verwaltungsmäßige Abwicklung von Begräbnissen bei Erd- und Feuerbestattungen. Weil du auch Särge ausstattest sowie anpasst und dabei mit modernen Werkzeugen und Maschinen umgehst, solltest du zusätzlich handwerkliche Fähigkeiten mitbringen. Daneben musst du kaufmännisch fit sein, um über Bestattungsvorsorge und verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten beraten und entsprechende Angebote unterbreiten zu können. Außerdem kennst du dich mit Rechtsvorschriften, Gesundheitsbestimmungen und den Bräuchen rund um die Bestattung aus.

Ein gutes Gespür und der richtige Ton


Als Bestattungsfachkraft arbeitest du in erster Linie in Bestattungsunternehmen und in der Friedhofsverwaltung. Du solltest für diesen Ausbildungsberuf die Fähigkeit mitbringen, den richtigen Ton zu treffen. Auch dein Gespür für die Gefühle der Menschen ist gefragt. Wenn du eine vielfältige anspruchsvolle Tätigkeit suchst und mit Tod und Trauer umgehen kannst, dann könnte dies der richtige Beruf für dich sein.


Was auch wichtig ist!

Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr:625,00 €
2. Lehrjahr:735,00 €
3. Lehrjahr:840,00 €
Gültig ab: 01.01.2023, Empfehlung
Prüfungsausschüsse

Bei Fragen zur Prüfung in diesem Beruf berät der Prüfungsbereich der Handwerkskammer Potsdam:

Fabian Sieke, Tel. 0331 3703-142, fabian.sieke@hwkpotsdam.de

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsordnung

Die Inhalte der Berufsausbildung sind auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zu finden.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.





Berufsschule

Startseite - Berufsschule Bad Kissingen + Fachschule Hotel- & Gaststättengewerbe (bs-kg.de)

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen
Offene Lehrstellen als Bestattungsfachkraft (m/w/d): 3
Freie Praktikumsplätze
Offene Praktikumsplätze als Bestattungsfachkraft (m/w/d): 1

Wir beraten gerne!

Simone Kahle

Ausbildungsberatung

Charlottenstraße 34-36

14467 Potsdam

Tel. +49 331 3703-191

Fax +49 331 3703-8191

simone.kahle--at--hwkpotsdam.de