Wichtigste Änderungen bei der Vollstreckung von Forderungen

Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten und führt zu wesentlichen Änderungen im Vollstreckungsverfahren.

  • Verbesserung der frühzeitigen Informationsbeschaffung über die Vermögensverhältnisse des Schuldners bereits bei Vollstreckungsbeginn infolge der
    • Verpflichtung des Schuldners, dem Gerichtsvollzieher seine Vermögensverhältnisse, im „Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft“ (bisher eidesstattliche Versicherung) ohne vorherige erfolglose Maßnahmen, offen zu legen,
    • Möglichkeit des Gerichtsvollziehers, im Rahmen der Vollstreckung Fremdauskünfte einzuholen, z.B. von den Trägern der Rentenversicherungen, Bundeszentralamt für Steuern, Kraftfahrt-Bundesamt,
  • Schaffung eines Schuldnerverzeichnisses bei einem Zentralen Vollstreckungsgericht für jedes Bundesland (bundesweites Portal unter www.vollstreckungsportal.de),
  • Verkürzung der Frist zur Abgabe der Vermögensauskunft von bisher 3 auf 2 Jahre

Odilia Singer

Rechtsberaterin

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