Handwerkskammer Potsdam zur Prüfung durch den Landesrechnungshof BrandenburgPresseinformation Nr.: 109 vom 27. November 2017

Potsdam. Die Handwerkskammer Potsdam (HWK) wird seit Jahrzehnten jährlich durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg. 

Im Jahr 2015 hat zusätzlich der Landesrechnungshof Brandenburg (LRH) eine Prüfung der HWK begonnen - eine willkommene Chance, noch besser und transparenter zu werden. Geprüft wurden insbesondere die Jahre 2012 bis 2013. Die Prüfung wurde bereits im vergangenen Jahr abgeschlossen.

Die HWK begrüßt die jährliche Berichterstattung des LRH. Im aktuellen Jahresbericht 2017, der heute erschienen ist, sind auch Teilergebnisse der Prüfung bei der HWK enthalten. Im Ergebnis hat der LRH aus Sicht der HWK erfreulich wenige Beanstandungen.

Die HWK hat sich intensiv mit der Prüfung befasst und in Vorstand und Vollversammlung laufend informiert. Teilaspekte waren auch Gesprächsgegenstand zwischen Kammervertretern und Vertretern des LRH. Bereits im letzten Jahr hat die HWK konkrete Maßnahmen zur Verbesserung von Prozessen umgesetzt und damit für mehr Transparenz gesorgt. Beispiele sind:

  • die Anpassung der Haushalts- und Kassenordnung der Handwerkskammer Potsdam (HKO),
  • die Anpassung der Verwaltungsvorschriften zur HKO,
  • die Überarbeitung der Entschädigungsordnung der HWK für Mitglieder der Prüfungsausschüsse,
  • die Überarbeitung der Entschädigungsordnung der HWK für Mitglieder der Vollversammlung, des Vorstandes und der Ausschüsse,
  • die Überarbeitung des dokumentierten Verfahrens „Beschaffung aller Lieferungen und Leistungen und Rechnungsbearbeitung“,
  • die Überarbeitung des Kassenprüfprotokolls und
  • die Verbesserung der Dokumentation bei Stellenbewertungen und Eingruppierungen.

Andere vom LRH geäußerte "Zweifel" fallen in den Bereich der Selbstverwaltung der HWK als Körperschaft des öffentlichen Rechts. In diesem Rahmen entscheiden demokratisch legitimierte Gremien, in denen selbstständige Handwerkerinnen und Handwerker sowie Arbeitnehmervertreter aus dem Handwerk sitzen, insbesondere über Finanzfragen ihrer Kammer.

Angesprochen werden vom LRH u.a. die dienstvertraglichen Regelungen mit der (ehemaligen) Geschäftsführung, die Bedingungen bei der Nutzung von Dienstfahrzeugen, die Ausgestaltung der Entschädigung von Ehrenamtsträgern sowie die Gestaltung der für besondere Zwecke angesparten Rücklagen. Hier hat die HWK den LRH auf ihre Selbstverwaltung hingewiesen, die Kern der Autonomie als starke Vertretung des Handwerks ist.

Zu einigen der Positionen, die der LRH in seiner Prüfungsmitteilung benennt, besteht bei der HWK eine andere Rechtsauffassung. Diese hat die HWK dem LRH ausführlich dargelegt. Dazu gehören vor allem die Kriterien zur Beurteilung der von der HWK Potsdam geübten Haushaltsführung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben für die mehr als 17.000 Mitgliedsbetriebe mit ihren mehr als 70.000 Beschäftigten.

Insgesamt sind einige der geäußerten Zweifel an einigen Entscheidungen der Selbstverwaltung aus Sicht der HWK nicht stichhaltig. Die Prüfung der HWK durch den LRH hat jedoch auch Möglichkeiten aufgezeigt, sinnvolle Verbesserungen umzusetzen und die Transparenz zu erhöhen. Diese Möglichkeiten werden von der HWK weiter genutzt.



Über die Handwerkskammer Potsdam

Die Handwerkskammer (HWK) Potsdam ist eine als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierte Selbstverwaltungseinrichtung für die Landkreise Havelland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Teltow-Fläming und die kreisfreien Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel. Sie ist die Interessenvertretung von rund 17.390 Mitgliedsbetrieben und ihren mehr als 70.500 Beschäftigten in über 150 Gewerken.
Die HWK Potsdam setzt sich für die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Handwerksbranche ein, bündelt die Kräfte und Gemeinsamkeiten des Handwerks und bietet ihren Mitgliedsbetrieben zahlreiche Unterstützungen bei wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen.
Zu den Mitgliedsunternehmen gehören Handwerksbetriebe aller Branchen; vor allem aus dem Bau- und Ausbaugewerbe, Elektro und Metall, Holz, Bekleidung und Textil, Gesundheit, Reinigung sowie Nahrungsmittel. Die HWK Potsdam bietet in ihrem Zentrum für Gewerbeförderung in Götz umfangreiche Angebote für die Weiterbildung im westbrandenburgischen Handwerk und führt in den dortigen Lehrwerkstätten auch die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung durch. Sie ist zuständig für Gesellen-, Meister- und Fortbildungsprüfungen im Handwerk.