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Wir sagen Ihnen, was sich im neuen Jahr ändertNeue gesetzliche Regelungen 2020

Der Neujahrstag ist in jedem Jahr auch der Zeitpunkt für das Inkrafttreten neuer bzw. geänderter gesetzlicher Regelungen. Was sich ändert, zeigen die nachstehenden Punkte:

Änderung der Handwerksordnung

Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 das vom Deutschen Bundestag am 12. Dezember 2019 verabschiedete Vierte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften (BT-Drs. 19/14335) angenommen. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren formal abgeschlossen.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidialamt zur Ausfertigung und Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten zugeleitet. Es tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, voraussichtlich noch im Januar 2020, in Kraft.

Damit wird u. a. für zwölf Gewerke (Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter, Orgel- und Harmoniumbauer) die Meisterpflicht wieder eingeführt.

Betroffene Betriebe, werden von der Handwerkskammer Potsdam rechtzeitig zu Beginn des neuen  Jahres über die Neuregelungen unterrichtet.



Arbeitslosenversicherung

Zum 1. Januar 2020 sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von jetzt 2,5 auf dann 2,4 Prozent. Die Regelung gilt befristet bis Ende 2022.



Auszubildende

Zum 1. Januar 2020 tritt das novelliere Berufsbildungsgesetz (BBiG) in Kraft. Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Erweiterung der Regelungen zur Teilzeitberufsausbildung
  • Erweiterung der Freistellungsansprüche für Auszubildende
  • Einführung einer Mindestausbildungsvergütung
  • Lehrmittelfreiheit für Auszubildende
  • Einführung von Prüfungsdelegationen
  • Prüfungsabnahme von „flüchtigen“ Prüfungsleistungen
  • Einführung der Fortbildungsstufenbezeichnungen „Geprüfte Berufsspezialist / Geprüfte  Berufsspezialistin“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“

Weitere Informationen, werden nach Vorliegen des endgültigen Gesetzestextes, auf der Homepage der Handwerkskammer Potsdam bereitgestellt.



Betriebsrente

Ab 2020 werden Betriebsrentner bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. Ab dann müssen sie nur noch Beiträge für Einkommen aus Betriebsrenten zahlen, das 159,25 Euro übersteigt. Der neue Freibetrag gilt laut Bundesgesundheitsministerium für monatliche Zahlungen und für einmalige Kapitalauszahlungen.



Belegausgabepflicht

Ab 1. Januar 2020 gilt die Belegausgabepflicht. Jeder Kunde muss ab diesem Tag für jeden Einkauf einen Beleg erhalten.



Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen wie folgt: Kranken- und Pflegeversicherung: Jährlich 56.250 Euro (2019: 54.450 Euro). Renten- und Arbeitslosenversicherung West: Jährlich 82.800 Euro (2019: 80.400 Euro) Renten- und Arbeitslosenversicherung Ost: Jährlich 77.400 Euro (2019: 73.800 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze steigt von 60.750 Euro auf 62.550 Euro. Wer 2020 in die private Krankenversicherung wechseln will, muss die Grenze in 2019 überschritten haben und in 2020 ebenfalls überschreiten.



Beschäftigungsduldung

Das "Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung" tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Es lockert die bereits existierenden Regeln für die Ausbildungsduldung und führt mit der Beschäftigungsduldung einen neuen Status ein.



Bahntickets

Um die Attraktivität der Bahn zu verbessern, wird der Umsatzsteuersatz für Fahrkarten im Fernverkehr ab 2020 von 19 auf sieben Prozent gesenkt.



Dienstfahrrad

Das Dienstrad, das der Arbeitgeber zusätzlich zum regulären Gehalt spendiert, ist seit Anfang dieses Jahres steuerfrei. Stellt der Arbeitgeber einem Mitarbeiter also ein Fahrrad kostenfrei zur Verfügung, das dieser auch privat nutzen darf, muss der Beschäftigte den geldwerten Vorteil nicht versteuern. Das gilt für gekaufte Fahrräder genauso wie für die Leasing-Variante. Die Dienstfahrrad-Regelung sollte ursprünglich nur bis 2021 laufen, wurde nun aber bis Ende 2030 verlängert.



Elektrolieferfahrzeuge

Für die Anschaffung neuer, rein elektrisch betriebener Lieferfahrzeuge wird eine Sonderabschreibung eingeführt, die ab 2020 und bis Ende 2030 laufen soll. Unternehmen können dann bereits im Jahr der Anschaffung eines solchen Fahrzeugs zusätzlich zu den regulären Abschreibungsmöglichkeiten die Hälfte der Anschaffungskosten steuerlich abschreiben.



Elektro- und Hybridfirmenwagen

Arbeitnehmer, die einen Elektro- oder Hybriddienstwagen auch privat nutzen, sollen müssen seit 1. Januar 2019 lediglich einen reduzierten Steuersatz von 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises versteuern. Diese Regelung sollte 2021 auslaufen, wird nun aber bis 2030 verlängert. Da so auch mehr elektrische Dienstwagen auf den Gebrauchtwagenmarkt kommen, würde das auch denjenigen helfen, die keinen Dienstwagen haben, schreibt die Bundesregierung.



Energetische Gebäudesanierung

Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum sollen für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029 durch einen Abzug von 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden.

Förderfähig sind Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel die Wärmedämmung von Wänden und Dächern, die Erneuerung der Fenster oder Außentüren sowie die Erneuerung beziehungsweise der Einbau einer Lüftungsanlage und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen.



Flugsteuer

Die Bundesregierung erhöht die Luftverkehrssteuer, dadurch soll das Fliegen teurer werden. Je nach Strecke werden Flugtickets im kommenden Jahr zwischen 7,50 Euro (innereuropäische Ziele) und bis zu 17 Euro (Fernflüge) teurer. Die derzeit geltenden Steuersätze werden zum 1. April 2020 erhöht.



Grundsteuer

Die neuen Regelungen zur Grundsteuer - entweder bundesgesetzlich oder landesgesetzlich - gelten ab 1. Januar 2025. Bis dahin gilt das bisherige Recht weiter.



Gruppenunfallversicherung

Bei einer Gruppenunfallversicherung darf der Arbeitgeber die Beiträge künftig bis 100 Euro pauschal besteuern.



Grundsicherung und Sozialhilfe

Wer auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen ist, bekommt ab Januar 2020 mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene erhalten dann 432 Euro im Monat - acht Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls

 

Gesundheitsförderung: 600 Euro

Bislang sind 500 Euro im Jahr für gesundheitsfördernde Maßnahmen sind aktuell steuer- und sozialversicherungsfrei. 2020 steigt dieser steuerfreie Höchstbetrag auf 600 Euro je Arbeitnehmer und Kalenderjahr.

 

Jobtickets

Überlässt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Jobtickets oder zahlt er Zuschüsse, bleiben diese Vorteile seit 2019 steuerfrei. Allerdings ist der entsprechende Betrag von den Beschäftigten auf die Entfernungspauschale anzurechnen. Um Arbeitnehmern, die das Jobticket nur gelegentlich nutzen, weil sie zum Beispiel in erster Linie den privaten PKW für den Weg zu Arbeit verwenden, mehr Anreize zu schaffen, können die Zuschüsse oder der geldwerte Vorteil des Jobtickets künftig alternativ auch beim Arbeitgeber pauschal mit 25 Prozent besteuert werden.

 

Kassen-Meldepflicht

Die neue Meldepflicht für Registrierkassen, wie sie das Kassengesetz ab 2020 vorsieht, wird vorerst ausgesetzt. Zunächst soll eine elektronische Lösung geschaffen werden. Hintergrund: Wer neue Registrierkassen und EC-Kassen anschafft oder ältere Modelle ausmustert, soll das künftig innerhalb eines Monats bei seinem Finanzamt melden.

 

Kleinunternehmergrenze

Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze wird von 17.500 Euro auf 22.000 Euro Vorjahresumsatz angehoben, wenn der voraussichtliche Umsatz im laufenden Jahr 50.000 Euro (wie bisher) nicht übersteigt.

 

Ladestrom

Können Arbeitnehmer ihr Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug im Betrieb des Arbeitgebers aufladen, dann ist das für sie steuerfrei. Außerdem können Ladevorrichtungen an Beschäftigte überlassen werden, ohne dass dieser Vorteil versteuert werden muss. Übereignet der Arbeitgeber Ladevorrichtungen für die Nutzung außerhalb des Betriebes oder gibt Zuschüsse für den Kauf und die Nutzung solcher Ladevorrichtungen, kann dieser geldwerte Vorteil pauschal mit 25 Prozent versteuert werden

 

Mietwohnungsneubau

Private Investoren können bei neuen Mietwohnungen, die in der Anschaffung und Herstellung maximal 3.000 Euro pro Quadrat­meter kosten, befristet für vier Jahre fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten bei der Steuer geltend machen. Das gilt bei Bauantrag und Bauanzeige ab dem 1. September 2019 bis Ende 2021. Damit können in den ersten vier Jahren insgesamt 28 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden. Die Wohnung muss dauerhaft bewohnt werden.

 

Gesetzlicher Mindestlohn

Ab dem 1. Januar 2020 müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten mindestens 9,35 Euro brutto pro Stunde bezahlen. Der gesetzliche Mindestlohn steigt damit um 16 Cent die Stunde.

 

Sachbezugswerte für Mahlzeiten

Für kostenlose oder verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer gelten 2020 neue Sachbezugswerte. Der Sachbezugswert für Verpflegung beträgt dann 258 Euro. Der Monatswert für Unterkunft und Miete wurde auf 235 Euro festgelegt (7,83 Euro am Tag). Der Wert für ein Mittag- oder Abendessen liegt dann bei 3,40 Euro und für das Frühstück bei 1,80 Euro

 

Steuerunterlagen

Nach einem Systemwechsel der Steuersoftware oder einer Datenauslagerung müssen Unternehmen die alten Programme künftig nicht mehr zehn Jahre aufbewahren sondern nur noch fünf Jahre. Danach müssen sie die Steuerunterlagen lediglich auf einem maschinell lesbaren und auswertbaren Datenträger speichern.

 

Typklassen bei der Kfz-Versicherung

Ab 2020 gelten neue Typklassen für die Kfz-Versicherung, die hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV veröffentlicht. Für drei Viertel aller Fahrzeughalter bleibt demnach alles beim Alten. Für 4,6 Millionen Fahrzeughalter wird die Kfz-Haftpflichtversicherung günstiger, für 6,5 Millionen Autobesitzer wird sie teurer.

 

Umweltbonus für E-Autos steigt

Der Umweltbonus für E-Autos wird bis 2025 verlängert und erhöht. Diese Kaufprämie soll für rein elektrische Fahrzeuge von 4.000 auf 6.000 Euro und für Plug-In-Hybride von 3.000 auf 4.500 Euro bei einem maximalen Nettolistenpreis von 40.000 Euro steigen.

Bei Autos mit einem Nettolistenpreis von 40.000 bis maximal 65.000 Euro wird der Umweltbonus für rein elektrische Fahrzeuge 5.000 Euro und für Plug-In-Hybride 3.750 Euro betragen.

Weitere rund 650.000 bis 700.000 Elektrofahrzeuge sollen so gefördert werden, erklärt das Bundeswirtschaftsministerium. Am Umweltbonus beteiligen sich die Bundesregierung und die Industrie gemeinsam. Den Antrag auf den Umweltbonus stellen die Käufer auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

 

Verpflegungspauschale

Für Berufstätige, die mehr als acht Stunden beruflich auswärts tätig sind, steigt ab 2020 die Verpflegungs­pauschale von zwölf auf 14 Euro. Bei mindestens 24 Stunden Abwesenheit steigt der Betrag auf 28 Euro. Für den An- und Abreisetag bei mehr­tägigen Reisen gibt es 14 Euro (bislang zwölf Euro).

 

Zusatzbeitrag

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 28. Oktober 2019 den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2020 in Höhe von 1,1 Prozent im Bundesanzeiger bekannt gegeben Jede Krankenkasse legt ihren Beitrag allerdings selbst fest.