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Wir sagen Ihnen, was sich im neuen Jahr ändertNeue gesetzliche Regelungen 2019

Der Neujahrstag ist in jedem Jahr auch der Zeitpunkt für das Inkrafttreten neuer bzw. geänderter gesetzlicher Regelungen. Was sich ändert, zeigen die nachstehenden Punkte:

Krankenversicherung

Handwerker mit geringerem Verdienst (weniger als 2284 Euro im Monat) werden entlastet: Der Mindestbeitrag für Selbstständige sinkt ab 2019 deutlich. Das für die Berechnung heranzuziehende Mindesteinkommen von 2.283,50 Euro wird mehr als halbiert und liegt dann bei nur noch 1.038,88 Euro. Je nach Krankenkasse ergibt sich ein Mindestbeitrag von 167 Euro bis 186 Euro (zzgl. Pflegeversicherung). Wird von den Selbstständigen der ermäßigte Beitragssatz ohne Krankengeld gewählt, liegt der Mindestbeitrag nur noch zwischen 160 Euro und 179 Euro ( zzgl. Pflegeversicherung).

Ab dem 1. Januar 2019 finanzieren die Arbeitgeber auch die bisher von den Mitgliedern allein zu zahlenden Zusatzbeiträge zu gleichen Teilen mit. Sie müssen somit wieder die Hälfte des gesamten Beitrags zahlen.

Pflegeversicherung

Zum 1. Januar 2019 soll der Beitragssatz um 0,5 Punkte auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens steigen. Kinderlose müssen künftig 3,3 Prozent zahlen. Der Pflegebeitrag erhöht sich somit bei einem monatlichen Bruttolohn von 2000 Euro im kommenden Jahr um 10 Euro, wobei Arbeitnehmer und -geber jeweils die Hälfte zahlen.

Brückenteilzeit

Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer, der bei einem Arbeitgeber mit mindestens 45 Beschäftigten angestellt ist, Brückenteilzeit wählen - für wenigstens ein und maximal fünf Jahre. Ob der Arbeitgeber dem Antrag zustimmt, ist abhängig davon, wie viele Arbeitnehmer im Betrieb bereits Anspruch auf Brückenteilzeit erhoben haben oder ob betriebliche Gründe für die Ablehnung vorliegen.

Mindestlohn

Zum 1. Januar 2019 steigt der gesetzliche Mindestlohn um 35 Cent von 8,84 auf 9,19 Euro pro Stunde. Für einige Minijobber ist daher eine Vertragsanpassung notwendig, damit sie nicht über die 450-Euro-Grenze kommen.

Die Gebäudereiniger erhalten ebenfalls ab Januar 2019 einen höheren Mindestlohn. Zum selben Zeitpunkt steigt der Mindestlohn 2 im Dachdeckerhandwerk. Der Mindestlohn im Baugewerbe steigt zum 1. März 2019. Ab Mai 2019 erhalten Maler- und Lackierer einen höheren Mindestlohn.

Rente

In den neuen Ländern sollen die gesetzlichen Altersbezüge im Juli 2019 um 3,91 Prozent, in den alten Ländern um voraussichtlich 3,18 Prozent steigen. Die für die konkrete Erhöhung maßgebliche Lohnentwicklung steht allerdings noch nicht fest.

SOKA Bau

Ab 2019 tritt ein neuer Tarifvertrag für Betriebe aus dem Bauhauptgewerbe in Kraft, für den bereits die Allgemeinverbindlichkeit beantragt wurde.

Der Gesamtsozialkassenbeitrag in Westdeutschland steigt von derzeit 20,4 Prozent auf 20,8 Prozent im Jahr 2019 an und in den ostdeutschen Bundesländern von 17,2 Prozent auf 18,8 Prozent – jeweils bezogen auf die Bruttolohnsumme gewerblicher Arbeitnehmer.

Sozialkassenbeitrag für gewerbliche Arbeitnehmer 2018 und 2019

West / Ost 2018 West / Ost 2019
Urlaub14,50 %15,40 %
Berufsbildung2,10 %2,40 %
Zusatzversorgung (Rente)3,80 % / 0,60 %3,00 % / 1,00 %
Gesamt20,4 % /17,2 %20,8 % / 18,8 %

Quelle: Soka-Bau; für Berlin gelten abweichende Werte

Mütterrente

Ab dem 1. Januar erhalten Mütter und Väter für vor 1992 geborene Kinder für jedes Kind ein halbes Jahr Erziehungszeit zusätzlich bei der Rente angerechnet.

Steuern

Ledige haben ab dem 1. Januar in der Einkommensteuer einen Grundfreibetrag von 9168 Euro. Das sind 168 Euro mehr als 2018. Verheirateten stehen künftig 18.336 Euro zu, also 336 Euro mehr als bisher. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei. Im selben Umfang erhöhen sich die Beiträge, bis zu denen Steuerzahler Unterhalt für nahe Angehörige als außergewöhnliche Belastungen abziehen können.

Angehoben wird auch der sächliche Kinderfreibetrag: Er erhöht sich um 96 Euro auf 2490 Euro pro Kind und Elternteil.

Statt wie bisher bis Ende Mai müssen Steuererklärungen künftig immer erst bis zum 31. Juli eingereicht werden. Eine längere Frist gibt es auch, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein hilft. War der letzte Termin für die Erklärung 2017 noch der 31. Dezember 2018, kann die Steuererklärung für 2018 nun bis Ende Februar 2020 abgegeben werden, wenn ein Berater dabei mitwirkt. Und da das Jahr ein Schaltjahr sein wird, bleibt bis zum 29. Februar 2020 Zeit.

Verbilligte Jobtickets sind ab Januar 2019 gänzlich steuerfrei. Das heißt, Beschäftigte müssen die Kostenersparnis nicht mehr versteuern. Allerdings werden die steuerfreien Leistungen auf die Entfernungspauschale angerechnet. Das Job-Ticket ist allerdings nur steuerfrei, wenn Arbeitnehmer es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erhalten. Handelt es sich hingegen um eine Entgeltumwandlung, greift die Steuerbefreiung nicht.

Wer einen elektrisch angetriebenen Dienstwagen oder ein Hybridfahrzeug nutzt, musste bisher die Privatnutzung mit einem Prozent des Listenpreises pro Kalendermonat versteuern. Für E-Autos, die nach dem 31. Dezember angeschafft werden, sinkt dieser Wert nun auf 0,5 Prozent. Die Neuregelung gilt auch für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge. Allerdings ist dieser Steuervorteil begrenzt bis zum 31. Dezember 2021.

Wer sein Dienstfahrrad auch privat nutzt, muss ab 2019 den Gewinn nicht mehr mit dem Finanzamt teilen. Der geldwerte Vorteil ist nach den Regelungen im Jahressteuergesetz künftig steuerfrei. Das gilt sowohl für E-Bikes mit Geschwindigkeiten bis zu 25 Stundenkilometern als auch für normale Fahrräder. Die Steuerbefreiung gilt den Angaben zufolge aber nicht für die Modelle, die das E-Bike-Leasing in Form einer Gehaltsumwandlung finanzieren. Die Regelung ist ebenfalls bis Ende 2021 befristet.

Verpackungsgesetz

Am 1.Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Ein Handwerksbetrieb unterliegt der Systembeteiligungspflicht  wenn er Verkaufsverpackungen, Umverpackungen, Versandverpackungen, Serviceverpackungen oder Transportverpackungen verwendet. In diesem Fall muss er diese in einem (dualen) Entsorgungssystem angemeldet sein. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.zdh.de/verpackungsgesetz.

 

Odilia Singer
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