Mindestlohn im Baugewerbe ab 1. März 2018

Im Bundesanzeiger vom 27.02.2018 wurde die „Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe“ veröffentlicht. Der zugrunde liegende Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe vom 03.11.2017 bestimmt ab 01. März 2018 allgemeinverbindlich Mindestlöhne im Baugewerbe. Die Verordnung tritt am 31. Dezember 2019 außer Kraft.

Tarifgebiet West

Lohngruppe 1Lohngruppe 2
ab 01.03.201811,75 Euro14,95 Euro
ab 01.03.201912,20 Euro15,20 Euro

Berlin

ab 01.03.201811,75 Euro14,80 Euro
ab 01.03.201912,20 Euro15,05 Euro

Tarifgebiet Ost

ab 01.03.201811,75  Euro
ab 01.03.201912,20  Euro

Für Innungsbetriebe hält die Innung weitergehende Informationen bereit. Hilfsweise steht für Tarifauskünfte das Gemeinsame Tarifregister Berlin und Brandenburg bei der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales während der Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Freitag 9 bis 12 Uhr und Donnerstag 14 bis 18 Uhr telefonisch unter 030 90281457 bzw. unter www.berlin.de/sen/arbeit/tarifregister/  zur Verfügung. 
Die vollständige Übersicht aller gültigen Mindestlöhne finden Sie unter www.zoll.de.