Rehadat-elan

Jährliche Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Noch bis zum 31. März 2017 haben Arbeitgeber Zeit, gegenüber der Agentur für Arbeit anzuzeigen, inwieweit sie ihrer Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nachgekommen sind. Die jährliche Überprüfung der Beschäftigungsdaten ist bereits angelaufen.

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind sogenannte beschäftigungspflichtige Arbeitgeber. Sie sind gesetzlich verpflichtet, mindestens 5 Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen je nach Beschäftigungsquote eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Ausgleichsabgabe dient dazu, einen finanziellen Ausgleich gegenüber den Arbeitgebern zu schaffen, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen und denen dadurch erhöhte Kosten entstehen, etwa durch den gesetzlichen Zusatzurlaub oder die behinderungsgerechte Ausstattung eines Arbeitsplatzes.

Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Bundesagentur beschäftigungspflichtig sind, erhalten in den nächsten Wochen das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan (inklusive Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms) auf CD-ROM. Das Programm REHADAT-Elan ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter www.REHADAT-Elan.de kostenlos heruntergeladen werden.

Dort finden die Arbeitgeber weiterhin eine Möglichkeit, die Anzeigevordrucke zu bestellen.

Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter www.REHADAT-Elan.de anzufordern.

Bei weiteren Fragen zum Anzeigeverfahren und zur Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber an ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service oder das kostenfreie Service-Telefon 0800 4555520 wenden. Der Arbeitgeber-Service berät auch gern zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen und vermittelt auf offene Stellen.