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Vergabe-Mindestlohn zum 1. Mai 2021 auf 13 Euro gestiegenErhöhung des Vergabe-Mindestlohns

Mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes ist zum 1. Mai 2021 auch die Erhöhung des Vergabe-Mindestlohns in Kraft getreten. Damit wurde das Mindestentgelt von 10,85 Euro auf 13,00 Euro angehoben.

Die Mindestlohn-Regelung bei Liefer- und Dienstleistungen gilt künftig erst ab 5.000 Euro und bei Bauleistungen erst ab 10.000 Euro Auftragsvolumen. Bislang lag diese Grenze bei 3.000 Euro. Damit soll bei kleineren Aufträgen ein zu großer bürokratischer Aufwand vermieden werden.

Aus der Kann-Bestimmung zur Berücksichtigung von Aspekten der Qualität und der Innovation sowie sozialer und umweltbezogener Aspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen in § 3 Absatz 4 BbgVergG ist für Auftraggeber, die an § 55 LHO gebunden sind, eine Soll-Vorgabe geworden.

Weitere Informationen erteilt die Auftragsberatungsstelle Brandenburg, Ansprechpartner Thorsten Golm (thorsten.golm@abst-brandenburg.de, Tel.: 030-374460711).