Neue Maßnahmen für das Handwerk in Kraft getretenEnergieversorgung sichern
Für Handwerksbetriebe gelten ab sofort folgende Maßnahmen, die in Verordnung zur kurzfristigen Energieversorgungssicherung (EnSikuMaV) verbindlich festgelegt sind.
- In Arbeitsräumen von öffentlichen Nichtwohngebäuden darf die Innraumtemperatur bis zu 1 ° C unter die Vorgaben des Arbeitsschutzrechts abgesenkt werden.
Folgende Mindesttemperaturen sind vorgesehen:
- Körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit: 19° C
- Körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen: 18° C
- Mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit: 18° C
- Mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen: 16° C
- Körperlich schwere Tätigkeit: 12° C - Ladentüren dürfen nicht dauerhaft offengehalten werden, es sei denn, es handelt sich um einen Fluchtweg
- Beleuchtete Werbeanlagen dürfen von 22 Uhr bis 16 Uhr (Folgetag) nicht betrieben werden, es sei denn die Beleuchtung dient der Verkehrssicherheit oder zur Gefahrenabwehr
Die aktuelle Energiekrise stellt Handwerksbetriebe vor enorme Herausforderungen. Die Handwerkskammer Potsdam unterstützt Betriebe und bietet die Möglichkeit, sich kostenfrei und kompetent beraten zu lassen. Die Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT) kommen dazu in den Betrieb, um gemeinsam mit den Verantwortlichen Wege für die eigene Energiewende zu entwickeln. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Bereichen Wärme, Strom und Mobilität.
Außerdem beraten die Experten zu Förderprogrammen und Finanzierungsmöglichkeiten.
Ansprechpartner:
Jan-Hendrik Aust
Teamleiter Technik und Innovation
Tel. +49 33207 34 209