Was ändert sich 2022

Überblick über handwerksrelevante NeuerungenDas ist 2022 neu

Mit dem neuen Jahr 2022 ergeben sich zahlreiche Änderungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Handwerk kennen sollten. Auch diesmal bietet die Handwerkskammer einen Überblick von A bis Z.

Arbeitslosenversicherung
Ab dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber und Arbeitergeberinnen von Altersvollrentnern wieder Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen. Arbeitnehmende, die das Lebensalter für den Anspruch auf eine Regelaltersrente erfüllt haben, bleiben von der Arbeitslosenversicherung befreit.

Ausbildungsprämie
Haben Handwerksbetriebe trotz der Corona-Pandemie die Zahl ihrer Ausbildungsplätze beibehalten oder sogar erhöht, können sie auch 2022 eine Ausbildungsprämie von 4.000 Euro bzw. 6.000 Euro beantragen. Voraussetzung ist, dass der Betrieb durch Umsatzrückgang oder Kurzarbeit von der Corona-Krise betroffen ist. Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Ende der Probezeit bei der zuständigen Arbeitsagentur vorliegen.

Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt 2022 unverändert bei 58.050 Euro (monatlich 4.837,50 Euro). Bis zur Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei.

Corona-Bonus
Arbeitgeber können ihren Beschäftigten noch bis zum 31. März 2022 eine steuerfreie Corona-Prämie von bis zu 1.500 Euro zahlen. Bis zu diesem Betrag ist auch die Zahlung von mehreren Teilraten möglich.

Corona-Hilfen
Die Corona-Hilfen für Unternehmen wurden als Überbrückungshilfe IV bis zum 31. März 2022 verlängert. Die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige wird ebenfalls bis zu diesem Termin fortgeführt.

Dachdecker-Branchenmindestlohn
Im Dachdeckerhandwerk wird der Mindestlohn 1 für Ungelernte um 40 Cent angehoben und liegt ab dem 1. Januar 2022 nun bei 13,00 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn 2, der für Beschäftigte mit Ausbildungsabschluss gilt, steigt zum 1. Januar 2022 ebenfalls um 40 Cent und beträgt damit 14,50 Euro pro Stunde.

EEG-Umlage
Die Umlage zur Deckung der Kosten des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergüteten Stroms wird von 6,5 ct/kWh ab dem 1. Januar 2022 auf 3,723 ct/kWh abgesenkt. Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die EEG-Umlage also um 2,8 ct/kWh bzw. 43 Prozent. Die neue Bundesregierung hat angekündigt, die EEG-Umlage bis 2023 komplett abzuschaffen.

Elektronische Arbeitslosmeldung
Zum 1. Januar 2022 tritt die Neuerung zur elektronischen Arbeitslosmeldung in Kraft. Neben der persönlichen Vorsprache in der zuständigen Arbeitsagentur kann die Arbeitslosenmeldung künftig auch elektronisch erfolgen. Die Arbeitslosmeldung erfolgt dabei mit dem elektronischen Identitätsnachweis nach dem Personalausweisgesetz, also durch Nutzung der sogenannten "Online-Ausweisfunktion".

Elektronische Krankschreibung
Ab dem 1. Januar 2022 muss der Arzt eine Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse senden. Arbeitnehmer müssen aber noch bis zum 1. Juli 2022 ihrem Betrieb die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform vorlegen. Danach sind auch die Unternehmen in die digitale Übermittlung einbezogen.

Elektrogesetz
Ab dem 1. Januar 2022 regelt das neue Elektrogesetz bestimmte Rücknahmepflichten im Handel. Verbraucher können ihre alten Elektrogeräte jetzt kostenlos an einen Händler zurückgeben oder zurücksenden, sofern dieser über eine Lager- oder Versandfläche von mindestens 400 Quadratmetern verfügt.

Elektrohandwerk-Branchenmindestlohn
Im Elektrohandwerk steigt der Branchenmindestlohn ab dem 1. Januar 2022 von 12,40 Euro auf 12,90 Euro.

Frührentner
Auch im Jahr 2022 liegt die Hinzuverdienstgrenze für Frührentnerinnen und Frührentner bei 46.060,00 Euro und damit genau so hoch wie im Jahr 2021. Ein Hinzuverdienst bis zu diesem Betrag wird nicht auf die Frührente wegen Alters angerechnet. Die Politik hatte mit der deutlichen Anhebung der Hinzuverdienstgrenze auf den durch die Coronakrise gestiegenen Personalbedarf reagiert. Vorher lag die Hinzuverdienstgrenze bei lediglich 6.300,00 Euro im Jahr.

Gebäudereinigerhandwerk-Branchenmindestlohn
Am 1. Januar 2022 steigt der Branchenmindestlohn in der Gebäudereinigung von 11,11 Euro auf 11,55 Euro pro Stunde.

Gerüstbauerhandwerk-Branchenmindestlohn
Der Gerüstbauer-Mindestlohn ist zum 1. Oktober 2021 von bislang 12,20 Euro pro Stunde auf 12,55 Euro gestiegen. Für Oktober 2022 ist bereits eine weitere Anhebung auf 12,85 Euro vereinbart.

Grundfreibetrag 
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt für 2022 um 240 Euro auf 9.984 Euro für Alleinstehende und um 480 Euro auf 19.968 Euro für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei. Zum Abbau der sogenannten kalten Progression werden zusätzlich die übrigen Eckwerte des Steuertarifs 2022 um 1,17 Prozent angehoben.

Insolvenzgeldumlage
Zum 1. Januar 2022 sinkt die Insolvenzgeldumlage von 0,12 Prozent auf 0,09 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts.

Kaufverträge
Bei Kaufverträgen ab dem 1. Januar 2022 gibt es Neuerungen beim Gewährleistungsrecht. Der Sachmangelbegriff gilt nun auch für Waren mit digitalen Inhalten. Neu sind Aktualisierungspflichten des Verkäufers für Produkte mit digitalen Komponenten und Änderungen bei der Beweislastverteilung.

Kurzarbeit
Die Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld aufgrund der Corona-Pandemie wurden noch einmal bis zum 31. März 2022 verlängert. Damit besteht für weitere drei Monate insbesondere die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten nutzen zu können. 

Meistergründungsprämie
Die bis zum Jahresende 2021 gültige Meistergründungsprämie Brandenburg wurde bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Mit dem Förderprogramm werden qualifizierte Unternehmensgründungen oder Betriebsnachfolgen mit bis zu 19.000 Euro unterstützt. Für die Beantragung der Meistergründungsprämie ist die fachliche Stellungnahme der Handwerkskammer erforderlich.

Mindestausbildungsvergütung
Für Auszubildende, die außerhalb der Tarifbindung liegen und deren Ausbildungsvertrag ab dem 1. Januar 2022 beginnt, steigt die Mindestausbildungsvergütung. Sie beträgt für das erste Ausbildungsjahr 585 Euro, für das zweite Ausbildungsjahr 690,30 Euro, für das dritte Ausbildungsjahr 789,75 Euro und im vierten Jahr 819 Euro.

Mindestlohn
Zum 1. Januar 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn von 9,60 Euro auf 9,82 Euro angehoben. Zum 1. Juli ist die Anhebung des Mindestlohns auf 10,45 Euro geplant. Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ist allerdings eine Anhebung des Mindestlohns auf 12,00 Euro angekündigt, die wohl bereits 2022 umgesetzt werden soll.  

Rentenversicherung
Zum 1. Januar 2022 ändert sich die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze (West) sinkt auf 7.050 Euro/Monat (2021: 7.100 Euro/Monat). Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt auf 6.750 Euro/Monat (2021: 6.700 Euro/Monat).

Sachbezug
Sachbezüge waren bisher bis zur Grenze von 44 Euro im Monat steuerfrei. Ab dem 1. Januar 2022 steigt die Freigrenze auf 50 Euro im Monat. Damit diese genutzt werden kann, müssen jedoch verschärfte Voraussetzungen beachtet werden.

Schornsteine
Aufgrund von Änderungen der Bundesimmissionsschutzverordnung müssen zum 1. Januar 2022 kleine und mittlere Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe strengere Anforderungen an die Ableitbedingungen erfüllen. Konkret bedeutet das, dass Austrittsöffnungen von Schornsteinen meist höher liegen müssen als bisher.

Schornsteinfegerhandwerk-Branchenmindestlohn:
Der Tariflohn für angestellte Schornsteinfeger steigt zum 1. Januar 2022 um 70 Euro beziehungsweise 75 Euro monatlich.

Steinmetzhandwerk-Branchenmindestlohn
Der Mindestlohn für Steinmetze und Steinbildhauer steigt zum 1. August 2022 nach einer Erhöhung in 2021 erneut um 0,50 Euro auf dann 13,35 Euro.

Steuerstundung
Steuerzahler, die durch die Corona-Krise nachweislich stark betroffen sind, können noch bis zum 31. Januar 2022 bei ihrem Finanzamt unter erleichterten Bedingungen einen Antrag auf Steuerstundung stellen. Das Bundesfinanzministerium hat die Verlängerung der Regelungen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder beschlossen.

Umsatzsteuer
Seit dem 1. Juli 2020 gilt für Speisen in der Gastronomie der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. Getränke müssen weiterhin mit 19 Prozent besteuert werden. Diese Ausnahmeregelung gilt noch bis 31. Dezember 2022.

Updatepflicht
Am 25.06.2021 wurde das Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags verabschiedet. Zum 01.01.2022 sind die neuen Regelungen für das BGB in Kraft getreten. Geregelt wird der der Verkauf von Produkten, die digitale Elemente enthalten, die für die Funktionsweise des Produktes erforderlich sind (funktionales Kriterium)... mehr zum Thema.

Vergabe
Ab dem 1. Januar 2022 gelten im Vergaberecht die neuen, leicht erhöhten, EU-Schwellenwerte für alle europaweiten Vergabeverfahren. Für Bauaufträge beträgt dieser Wert zum Beispiel 5.382.000 Euro statt bisher 5.350.000 Euro.

Verpackungsgesetz
Nach der Änderung des Verpackungsgesetzes ist es ab dem 1. Januar 2022 Letztvertreibern grundsätzlich verboten, Kunststofftragetaschen in den Verkehr zu bringen. Ausgenommen bleiben nur Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern, sofern sie „aus Hygienegründen erforderlich oder als Erstverpackung für lose Lebensmittel vorgesehen sind, sofern dies zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung beiträgt“.

Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2022 unverändert bei 64.350 Euro jährlich (monatlich 5.362,50 Euro). Bis zur Versicherungspflichtgrenze müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Wer mehr verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.

Zensus 2022
Ab dem Zensusstichtag am 15. Mai 2022 soll auch in Brandenburg eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung als Bundesstatistik durchgeführt werden. Die Befragung soll eine verlässliche Datenbasis für Entscheidungen von Bund, Ländern und Gemeinden schaffen. Auskunftspflichtig sind unter anderem die Eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigten von Gebä



Ansprechpartner:

Dr. Christiane Herberg
Abteilungsleiterin Wirtschaftsförderung, Umwelt und Technologie

Tel. +49 331 3703-170

Fax +49 331 3703-8170

christiane.herberg--at--hwkpotsdam.de

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