Zügig Anträge stellenAntragstellung für Soforthilfeprogramm ab 25. März
Soforthilfeprogramm
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Die Beantragung des Soforthilfeprogramms des Landes Brandenburg startet am Mittwoch, 25. März. Anträge können ab 9 Uhr online gestellt werden. Die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge der vollständig gestellten Anträge, daher heißt es, die Anträge schnell zu stellen!
Betriebe, die durch die Coronakrise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind, sollen unbürokratisch und kurzfristig zwischen 9.000 Euro und 60.000 Euro zur Abwendung einer akuten Existenzgefährdung erhalten können. Das Antragsformular finden Sie hier.
Ausführliche Informationen zum Programm
Diese Soforthilfen sollen als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Zuschüsse sind zwischen 5.000 Euro und 60.000 Euro möglich und richtet sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und Liquiditätsengpässe geraten sind. Die Unterstützung aus dem neuen Soforthilfeprogramm wird gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:
bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 9.000 EUR,
bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 EUR,
bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 EUR,
bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 EUR
Die Soforthilfe wird von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen kurzfristig auf das Konto der Leistungsempfänger überwiesen. Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 100 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben. die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und Liquiditätsengpässe geraten sind, die Handwerkskammer empfiehlt daher eine zügige Beantragung!
Handwerkskammerpräsident Robert Wüst appelliert an die Politik: „Füreinander einstehen und aufeinander aufpassen, das ist das Gebot der Stunde. Viele klein- und mittelständische Unternehmen stehen vor enormen Herausforderungen. Natürlich tragen wir die Entscheidungen von Bund und Land mit. Der eingeschlagene Weg ist richtig. Zusätzliche Kreditprogramme, Steuerstundungen, die Vereinfachung bei der Kurzarbeit und das Aussetzen der Insolvenzfrist sind wichtige Schritte. Angesichts der teils dramatischen Auswirkungen werden die angekündigten Maßnahmen jedoch nicht ausreichen. Zusätzliche Kredite müssen irgendwann zurückgezahlt werden. Echte unbürokratische Zuwendungshilfen sind notwendig, um besonders betroffenen Betrieben das Überleben zu ermöglichen.“
Kontakt zur Handwerkskammer:
oder Telefon: 0331-3703-0
Ansprechpartner:
Dagmar Grüner
Sekretariat der Abteilung Wirtschaftsförderung, Umwelt und Technologie
Tel. +49 331 3703-300
Fax +49 331 3703-8300