Dachdecker
argum/Falk Heller

Rückerstattung des Grundbeitrages zur Berufsbildung der Soka-Dach an Solo-Dachdeckerbetriebe

Die Tarifparteien des Dachdeckerhandwerks beschlossen am 6. August 2018, den Grundbeitrag zur Berufsbildung in Höhe von monatlich 55 Euro mit sofortiger Wirkung nicht mehr von Solo-Dachdeckerbetrieben zu erheben und bereits gezahlte Beiträge zurückzuerstatten.

Hintergrund für diese Entscheidung waren Rechtsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden. Das Gericht sah keine Rechtsgrundlage für die Erhebung eines Grundbeitrages gegenüber den Solo-Dachdeckerbetrieben, da das Bundesarbeitsgericht bereits in einem Verfahren der Soka-Bau entschieden hatte, dass Einpersonenbetriebe keine Arbeitgeber sind und damit auch keine Ausbildungsabgabe zahlen müssen.

Die Soka-Dach hat bereits begonnen, an die Solo-Dachdeckerbetriebe die gezahlten Grundbeiträge zurückzuerstatten. Die Rückerstattung soll automatisch erfolgen, so dass keine Anträge gestellt werden müssen. Bis alle Beiträge zurückgezahlt sind, können jedoch mehrere Wochen vergehen.

 

Odilia Singer
Rechtsberaterin

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