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Aus- und Weiterbildung > Berufsausbildung |
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AusbildungsberatungDie Ausbildungsberatung ist praxisnahe Hilfe für Betriebe und Ausbilder, sowie für Lehrlinge und Eltern. Der Ausbildungsberater ist keiner Vertragspartei verpflichtet und versteht sich als Mittler zwischen Ausbildungsbetrieb, Lehrling und Erziehungsberechtigten. Lehrlinge darf ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. D. h. Handwerksmeister sind ausbildungsberechtigt. Darüber hinaus sieht das Gesetz Ausnahmeregelungen vor, über die wir Sie gern informieren.
Die Ausbildungsberater beraten und informieren zu:
- Aktuell gültigen Gesetzen, Vorschriften und Anordnungen zur Berufsausbildung
- Ausbildungsberufen und Ausbildungsverordnungen
- Rechten und Pflichten der Vertragsparteien
- Berufsausbildungsverträgen
- Persönlicher und fachlicher Eignung des Ausbilders
- Betrieblichen Ausbildungsplänen und zur sachlich und zeitlichen Gliederung
- Ausbildungsnachweisen und Berichtsheftführung
- Besuch der Oberstufenzentren
- Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen
- Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit
- Prüfungsverfahren (Zwischen-, Abschluss- und Gesellenprüfungen)
- Eignungen von Ausbildungsstätten
Die Ausbildungsberater überwachen die Berufsausbildung im Zusammenwirken mit den Lehrlingswarten der Innungen und Ausbildern der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung. Lehrstellenakquise, Nachwuchswerbung, ständiger Kontakt zu den Arbeitsagenturen und anderen für das Handwerk zuständige Institutionen gehören neben dem Tagesgeschäft zu den ständigen Aufgaben eines Ausbildungsberaters.

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Service im Überblick
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