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ELENA

Handwerk fordert Vereinfachung von ELENA

Das Projekt des elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) soll eigentlich Arbeitgeber entlasten – aktuell steigen jedoch im betrieblichen Alltag die Belastungen. Denn mit Einführung von ELENA zum 1. Januar 2010 sind die Voraussetzungen für die geplanten Entlastungen der Arbeitgeber von bürokratischen Aufgaben noch nicht geschaffen. Das Handwerk fordert daher eine Vereinfachung des Verfahrens.

Viele staatliche Leistungen setzen voraus, dass Arbeitgeber einen Papiernachweis über bezogene Arbeitsentgelte ausstellen. Mit ELENA werden diese Bescheinigungen ab 2012 durch elektronische Nachweise ersetzt. Seit 1. Januar 2010 müssen alle Arbeitgeber in Deutschland, neben der regulären DEÜV-Meldung an die Sozialversicherung für jeden Beschäftigten noch einen separaten Datensatz an den ELENA-Datenpool bei der Deutschen Rentenversicherung melden.

Eine Vereinfachung des ELENA-Verfahrens muss rasch herbeigeführt werden, damit der zusätzliche Aufwand in den Hintergrund tritt und der Nutzen der elektronischen Nachweise überwiegt. So müssen alle existierenden 45 Entgeltbescheinigungen möglichst schnell in das elektronische Verfahren eingeschlossen, der zusätzlich zu meldende Datensatz möglichst klein gehalten und die jeweiligen Leistungsgesetze, die die Abfrage von Entgeltdaten voraussetzen, harmonisiert werden.

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