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Inkassostelle

Als Service für unsere Mitgliedsbetriebe wird bei unstrittigen Forderungen durch uns das vorgerichtliche Mahnverfahren durchgeführt, bei Notwendigkeit aber auch der Erlass des Mahnbescheides bewirkt und die offene Forderung im Vollstreckungsverfahren beigetrieben.

  1. Außergerichtliche Mahnung der Schuldner
  2. Unterstützung außergerichtlicher Einigungsversuche - Abschluss und Überwachung von Teilzahlungsvereinbarungen
  3. Beantragung des gerichtlichen Mahnverfahrens beim zuständigen Amtsgericht
  4. Beantragung und Überwachung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen - Gerichtsvollzieheraufträge, Auswertung von Vermögensverzeichnissen, Pfändungsmaßnahmen,
  5. Hilfe bei Forderungsanmeldungen in außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren und Insolvenzverfahren (der Schuldner) z.B. durch die Berechnung von Verzugszinsen.
    Gem. § 288 BGB beträgt der Verzugszinssatz gegenüber Gewerbetreibenden (...bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist...) 9%-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz und gegenüber Verbrauchern 5%-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.


Der aktuelle Basiszinssatz beträgt nach § 247 BGB 3,12 % - gültig seit dem 1. Juli 2023.

Weitere Zinssätze können eingesehen werden unter http://basiszinssatz.info/