Rechtliche Grundlagen des Handwerks

Was Handwerk ist und wer sich in einem Handwerksberuf selbständig machen darf, ist in der Handwerksordnung (HwO) festgelegt. Sie regelt auch die Grundlagen der Berufsbildung und die Organisationsstrukturen im Handwerk. Neben der Gewerbeordnung ist die Handwerksordnung das wichtigste Gesetz innerhalb des Gewerberechts.

Damit ein Gewerbe zum Handwerk gehört, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Das Gewerbe wird handwerksmäßig betrieben. Das heißt: Eine Dienstleistung oder ein Produkt wird individuell und unmittelbar für den Verbraucher hergestellt
  2. Das Gewerbe ist in einer der Anlagen der Handwerksordnung als zulassungspflichtiges Handwerk, zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe aufgeführt.

Auf eine weiterführende Definition des Handwerks hat der deutsche Gesetzgeber verzichtet. Ob ein Betrieb zum Handwerk gehört, hängt weder von der Größe des Betriebs noch von der Zahl der Beschäftigten ab. Das Handwerk erhält dadurch Raum, flexibel auf wirtschaftliche und technische Entwicklungen zu reagieren.