Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Im Ausland erworbene handwerkliche Berufsqualifikationen werden von der Handwerkskammer - als zuständige Stelle für Personen mit Wohnsitz im Kammerbezirk Potsdam sowie für Personen mit einer Arbeitsstelle im Kammerbezirk - geprüft und bewertet.
I. Mit dem ab 1. April 2012 in Kraft getretenen „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“(Anerkennungsgesetz) erhalten Personen mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss einen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen mit einem deutschen Berufsabschluss.
Formulare:
- Merkblatt zur Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse (Anerkennungsgesetz)
- Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung (Anerkennungsgesetz)
II. Gleichstellung nach dem Bundesvertriebenengesetz
Wer in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, Bulgarien, Rumänien, Polen, der ehemaligen Tschechoslowakei oder Ungarn einen Berufsabschluss auf Facharbeiterniveau erworben hat und eine Spätaussiedlerbescheinigung bzw. einen Vertriebenausweis besitzt, kann die Anerkennung bzw. Gleichstellung seines Ausbildungsabschlusses gemäß § 10 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) beantragen.
Die Möglichkeit der Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusse nach den Bestimmungen des Bundesvertriebengesetzes steht ausschließlich anerkannten Spätaussiedlern offen.
Formulare:
- Antrag gemäß § 10 Bundesvertriebenengesetz
III. Gleichstellung auf Grund eines bilateralen Abkommens
Die Bundesrepublik Deutschland hat mit Frankreich und Österreich bilaterale Abkommen über die wechselseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen geschlossen. Wenn Sie Ihre Prüfung in Österreich bzw. Frankreich abgelegt haben, so ist eine Anerkennung bzw. Gleichstellung grundsätzlich möglich.
Ansprechpartner und Anträge:
Handwerkskammer Potsdam
Dana Schneider
Charlottenstraße 34-36
14467 Potsdam
Telefon 0331 3703224
Fax 0331 3703127
mailto:dana.schneider@hwkpotsdam.de
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.anerkennung-in-deutschland.de