Umschulung
Unter Umschulung versteht man die Aus- bzw. Weiterbildung für eine andere als die vorher ausgeübte oder erlernte Tätigkeit.
Die Umschulung ist eine Möglichkeit, sich für eine andere berufliche Tätigkeit zu qualifizieren, wenn der alte Beruf, beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen, nicht mehr ausgeübt werden kann.
Mit der Umschulung werden dem Umzuschulenden durch eine den besonderen Erfordernissen der beruflichen Erwachsenenbildung entsprechenden Ausbildung mit verkürzter Ausbildungszeit die Kenntnisse und Fertigkeiten eines anerkannten Ausbildungsberufes vermittelt.
Die Umschulungsdauer beträgt bei dreijährigen Berufen in der Regel 24 Monate und bei dreieinhalbjährigen Berufen 28 Monate.
Jede Umschulungsmaßnahme in einem anerkannten Ausbildungsberuf endet mit einer Prüfung vor der zuständigen Kammer (z.B. Handwerkskammer) auf der Grundlage der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes.
online seit 28. Oktober 2010
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