|
|
|
|
Aus- und Weiterbildung > Der Weg zum Meister > Zulassungsvoraussetzung zur Meisterprüfung |
|
Zulassungsvoraussetzungen zur MeisterprüfungJunge Handwerker können sich sofort nach der Gesellenprüfung auf die Meisterprüfung vorbereiten.
Das sind die Zulassungsvoraussetzungen: Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
Zur Meisterprüfung wird zugelassen, - wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk bestanden hat, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder
- wer eine Gesellenprüfung in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk bestanden hat, oder
- wer eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat, oder
- wer eine Prüfung auf Grund einer nach § 51a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 (HWO) erlassenen Rechtsverordnung bestanden hat, oder
- wer eine andere Gesellenprüfung oder eine anerkannte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und das zulassungspflichtige Handwerk, in dem er eine Meisterprüfung ablegen will, mehrere Jahre lang beruflich ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden. Der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule wird auf die Berufstätigkeit angerechnet: bei einjährigen Fachschulen mit einem, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren.
Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk
Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von der Zulassungsvoraussetzung befreien.

|
Service im Überblick
|