Handwerksausübung

Die selbstständige Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks, zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes bedarf einer Eintragung bei der Handwerkskammer.

Die Handwerksrolle ist das Verzeichnis alle im Kammerbezirk Potsdam selbstständig tätigen Handwerker die ein zulassungspflichtiges Handwerk betreiben (Gesetz zur Ordnung des Handwerks, Anlage A). Zum anderen fürhrt die Handwerkskammer das Verzeichnis der Gewerbetreibenden, die ein zulassungsfreies Handwerk (Anlage B1) oder eine handwerksähnliches Gewerbe (Anlage B2) betreiben.

Mit dem Eintrag in das entsprechende Verzeichnis werden Sie zugleich Mitglied der Handwerkskammer Potsdam.

Die Mitarbeiter der Handwerksrolle beantworten Ihre Fragen rund um die Eintragung, Änderung und Löschung der Mitgliederverzeichnisse.

Über die Eintragung stellt die Handwerkskammer eine Handwerkskarte bzw. Gewerbekarte aus. Änderungen der Eintragung sowie die Löschung bedürfen der Schriftform.
Anlage A zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)weiter
Anlage B zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) Abschnitt 1weiter
Anlage B zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) - Abschnitt 2weiter
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