Zwischenprüfung / Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist gemäß § 39 Handwerksordnung (HwO) und § 48 Berufsbildungsgesetz (BBiG) eine Zwischenprüfung entsprechend der Ausbildungsordnung durchzuführen.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Zulassungsvoraussetzung für die Gesellen-/Abschlussprüfung.
Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung
In einigen Ausbildungsberufen wird die Gesellen-/Abschlussprüfung in gestreckter Form durchgeführt.
An die Stelle der Zwischenprüfung tritt die Gesellen-/Abschlussprüfung Teil 1. Das Ergebnis von Teil 1 geht gemäß Ausbildungsordnung zu einem bestimmten Prozentsatz in das Gesamtergebnis ein. Bei der gestreckten Gesellen-/Abschlussprüfung wird über die Zulassung zum Teil 1 und 2 jeweils gesondert entschieden.
Zeitraum
Der Zeitraum für die Zwischenprüfung/den Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung ist in der Ausbildungsordnung geregelt.
Anmeldung
Die zuständige Stelle (Handwerkskammer oder Innung bzw. Kreishandwerkerschaft) fordert durch Übergabe eines Anmeldeformulars den Ausbildungsbetrieb (Ausbildender) auf, die Anmeldung für die Zwischenprüfung/ den Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung des/der Auszubildenden vorzunehmen.
Prüfungsgebühren
Gemäß Gebührenordnung der Handwerkskammer Potsdam vom 21. Januar 2005, zuletzt geändert mit Bekanntmachung vom 8. Februar 2010:
Abnahme der Zwischenprüfung/Teil 1 einer Gesellen-/Abschlussprüfung | 130 EUR* |
Rücktritt von Prüfungsterminen oder Nichterscheinen zu Prüfungsterminen unter Nachweis eines wichtigen Grundes | 40 EUR |
*zzgl. Auslagen (Sach- und Materialaufwendungen)
Bei Nichterscheinen zu Prüfungsterminen ohne Nachweis eines wichtigen Grundes wird die Gebühr für die Abnahme der Prüfung erhoben.
Ansprechpartner
Simone Kahle
Mathias Rabe
Annekathrin Vitense