Zwischenprüfung / Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist gemäß § 39 Handwerksordnung (HwO) und § 48 Berufsbildungsgesetz (BBiG) eine Zwischenprüfung entsprechend der Ausbildungsordnung durchzuführen.

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Zulassungsvoraussetzung für die Gesellen-/Abschlussprüfung.

 

Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung

In einigen Ausbildungsberufen wird die Gesellen-/Abschlussprüfung in gestreckter Form durchgeführt.

An die Stelle der Zwischenprüfung tritt die Gesellen-/Abschlussprüfung Teil 1. Das Ergebnis von Teil 1 geht gemäß Ausbildungsordnung zu einem bestimmten Prozentsatz in das Gesamtergebnis ein. Bei der gestreckten Gesellen-/Abschlussprüfung wird über die Zulassung zum Teil 1 und 2 jeweils gesondert entschieden.

 

Zeitraum

Der Zeitraum für die Zwischenprüfung/den Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung ist in der Ausbildungsordnung geregelt.

 

Anmeldung

Die zuständige Stelle (Handwerkskammer oder Innung bzw. Kreishandwerkerschaft) fordert durch Übergabe eines Anmeldeformulars den Ausbildungsbetrieb (Ausbildender) auf, die Anmeldung für die Zwischenprüfung/ den Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung des/der Auszubildenden vorzunehmen.

 

Prüfungsgebühren

Gemäß Gebührenordnung der Handwerkskammer Potsdam vom 21. Januar 2005, zuletzt geändert mit Bekanntmachung vom 8. Februar 2010:

Abnahme der Zwischenprüfung/Teil 1 einer Gesellen-/Abschlussprüfung

130 EUR*

Rücktritt von Prüfungsterminen oder Nichterscheinen zu Prüfungsterminen unter Nachweis eines wichtigen Grundes

40 EUR 

*zzgl. Auslagen (Sach- und Materialaufwendungen)

 

Bei Nichterscheinen zu Prüfungsterminen ohne Nachweis eines wichtigen Grundes wird die Gebühr für die Abnahme der Prüfung erhoben.

 

Ansprechpartner

Simone Kahle

Mathias Rabe

Annekathrin Vitense

Anmeldung zur Prüfung
Gesellen-/Abschlussprüfung
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