Gesellen-/Abschlussprüfung
In anerkannten Ausbildungsberufen sind gemäß § 31 HwO Gesellenprüfungen und gemäß § 37 BBiG Abschlussprüfungen durchzuführen. Durch die Gesellen-/Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. In ihr soll der Prüfling nachweisen, dass er die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Die Ausbildungsordnung ist zugrunde zu legen.
Zeitraum
Gemäß § 7 Prüfungsordnungen für die Durchführung von Gesellen-/Abschluss- und Umschulungsprüfungen bestimmt die Handwerkskammer zwei für die Durchführung der Prüfung maßgebende Termine im Jahr. Für die Winterprüfung der 31. Januar und für die Sommerprüfung der 31. Juli.
Die jährliche Bekanntmachung der Prüfungstermine erfolgt zusätzlich im Magazin der Handwerkskammer Potsdam "Deutsches Handwerksblatt".
Anmeldung
Die Anmeldung zur Gesellen-/Abschlussprüfung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb (Ausbildender) schriftlich nach den von der Handwerkskammer bestimmten Fristen und Formularen. Die Anmeldung muss für die Winterprüfung bis zum 31. August und für die Sommerprüfung bis zum 28. Februar bei der geschäftsführenden Stelle des Prüfungsausschusses vorliegen.
Die Informationen zu den geschäftsführenden Stellen der Prüfungsausschüsse erhalten Sie von der Handwerkskammer Potsdam.
Mit der Anmeldung zur Gesellen-/Abschlussprüfung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Nachweis der Ausbildung (z.B. Kopie des Berufsausbildungs-/Umschulungsvertrages)
- Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses
- Kopie des Zeugnisses der Zwischenprüfung/Teil I der Gesellen-/Abschlussprüfung
- weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise (z.B. Kopie der Bescheinigung über die Teilnahme an überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen)
Die vorgeschriebenen schriftlichen Ausbildungsnachweise sind am Prüfungstag vorzulegen.
Prüfungsgebühren
Gemäß Gebührenordnung der Handwerkskammer Potsdam vom 21. Januar 2005, zuletzt geändert mit Bekanntmachung vom 8. Februar 2010:
| Abnahme der Gesellen-/Abschlussprüfung | 200 EUR* |
| Rücktritt von Prüfungsterminen oder Nichterscheinen zu Prüfungsterminen unter Nachweis eines wichtigen Grundes | 40 EUR |
*zzgl. Auslagen (Sach- und Materialaufwendungen)
Bei Nichterscheinen zu Prüfungsterminen ohne Nachweis eines wichtigen Grundes wird die Gebühr für die Abnahme der Prüfung erhoben.
Ansprechpartner:
Mathias Rabe
Annekathrin Vitense
Daniel Lau
Marvin Hänsel
Christian Friedrich