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Bescheinigungen - ErsatzdokumenteBei Verlust des Prüfungszeugnisses besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines Ersatzdokuments. Das Bestehen der Prüfung kann bestätigt werden, wenn der Abschluss nach 1990 im Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer Potsdam erreicht wurde. Gebühr gemäß Gebührenordnung der Handwerkskammer Potsdam vom 21. Januar 2005, zuletzt geändert mit Beschluss vom 8. Februar 2010: - Bescheinigung über abgelegte Prüfungen oder Ausfertigung einer Zweitschrift - 20 EUR
Bei Abschlüssen bis 1990 ist Ansprechpartner das Schulverwaltungsamt des Landkreises (bei der Stadtverwaltung ansässig) unter Beachtung des Prüfungsstandortes. Ansprechpartner: Mathias Rabe Daniel Lau Marvin Hänsel Christian Friedrich
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