Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ)
Die Einstiegsqualifizierung ist eine Initiative des Handwerks im Rahmen des nationalen Ausbildungspaktes von Wirtschaft und Bundesregierung. Das Programm bietet den Unternehmen eine Chance, die Jugendlichen über einen längeren Zeitraum kennenzulernen und in Ruhe entscheiden zu können, ob er oder sie später in eine Ausbildung übernommen werden kann. Die Jugendlichen haben die Möglichkeit zwischen sechs bis zwölf Monaten einen Ausbildungsberuf im Unternehmen zu erproben und sich auf die spätere Ausbildung vorzubereiten.
Inhalte der Einstiegsqualifizierung
Die Betriebe können durch die Einstiegsqualifizierung ihren potentiellen Nachwuchs näher kennen lernen. Praktische Begabungen sagen manchmal mehr als Schulzeugnisse. Während der Einstiegsqualifizierung werden den Jugendlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die Sie auf eine anschließende Berufsausbildung vorbereiten. Hierfür wurden vom Handwerk Qualifizierungsbausteine entwickelt. Die Arbeitgeber können passgenau die Bausteine (die Übersicht erhalten Sie von Ihrer Handwerkskammer oder im Internet unter www.zwh.de ) auswählen, die für die Ausbildung in Ihrem Betrieb besonders geeignet sind.
Gefördert werden
Ausbildungsbewerber /innen die bei der Arbeitsagentur gemeldet sind und
- aus individuellen Gründen nur eingeschränkte Vermittlungschancen haben und auch bei den Nachvermittlungsaktionen keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.
- Jugendliche, die noch nicht in vollem Maße Ausbildungsfähig sind und
- lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche.
Höhe und Dauer der Förderung
Auf Antrag der Arbeitgeber erstattet die Agentur für Arbeit
- einen Zuschuss zur Vergütung von max. 216 Euro und
- einen pauschalisierten Anteil am Gesamtversicherungsbeitrag.
Praktikantenvertrag
Sind die Voraussetzungen einer Förderung mit der zuständigen Agentur für Arbeit geklärt, schließen Betrieb und Jugendlicher einen versicherungspflichtigen Praktikantenvertrag über die Dauer von mindestens sechs bis maximal zwölf Monaten.
Die Handwerkskammer Potsdam hält entsprechende Formularverträge für Sie bereit. Der Vertragsabschluss ist der Handwerkskammer anzuzeigen.
Nachweis der Einstiegsqualifizierung
Der Betrieb stellt für jeden Qualifizierungsbaustein, den der / die Jugendliche abgeschlossen hat, ein Zeugnis aus. Ein Zeugnismuster ist ebenfalls bei der Handwerkskammer erhältlich. Die Handwerkskammer stellt auf Antrag des Betriebes für jeden Baustein ein Zertifikat aus, in dem unter Berücksichtigung der betrieblichen Zeugnisse die Einstiegsqualifizierung bestätigt wird.
Sonstiges
- Die Einstiegsqualifizierung kann auf eine nachfolgende Berufsausbildung angerechnet werden, wenn der Jugendliche die Berufsschule in der entsprechenden Fachklasse nachweislich besucht hat.
- Der Betrieb, der die Einstiegsqualifizierung anbietet, ist nicht verpflichtet, den Jugendlichen im Anschluss in eine Ausbildung oder Berufstätigkeit zu übernehmen.
Ansprechpartner
Detlef Cietzniewski
Simone Kahle
Sonja Schäfer
Link
Qualifizierungsbausteine der Berufe des Handwerks auf der Webseiter des ZWH - Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk e.V. www.q-zwh.de/zwh/index.php?id=46&L=0