Welcher Azubi verdient wie viel?

Übersicht über Ausbildungsvergütungen in Berlin und Brandenburg:

Eine aktuelle Übersicht über die tariflichen Ausbildungsvergütungen erhalten Sie beim gemeinsamen Tarifregister der Länder Berlin und Brandenburg. Die Übersicht listet die Ausbildungsvergütungen nach Branchen auf - von A wie Abbruchgewerbe bis Z wie Zigarettenindustrie

Obwohl die aufgelisteten Ausbildungsvergütungen grundsätzlich nur für tarifgebundene Arbeitgeber und Auszubildende gelten, dienen sie auch als Orientierungs-Maßstab für nicht tarifgebundene Ausbildungsverhältnisse. Denn auch nicht tarifgebundene Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, eine angemessene Vergütung zu zahlen. Diese darf laut geltender Rechtsprechung den Tarif um nicht mehr als 20 Prozent unterschreiten.

Klare Regelungen gibt es im Bäcker- und Gebäudereinigerhandwerk in Berlin und Brandenburg sowie im Brandenburger Konditoren- und im Berliner Friseurhandwerk. Hier wurden die entsprechenden Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt. Die Ausbildungsvergütungen gelten daher auch dann, wenn Arbeitgeber und Auszubildende nicht tarifgebunden sind.


Weitere Informationen:

  • zuständige Innung 
  • Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg
    bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen
    Martin-Luther-Straße 105 (Nähe Rathaus Schöneberg)
    10825 Berlin 
    Öffnungszeiten:
    Mo, Di, Fr 9:00 - 12:00 Uhr 
    Do 14:00 - 18:00 Uhr
    Telefonische Auskunft während der Öffnungszeiten unter: 030 90138319

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