Seit 1991 gibt es das Förderprogramm "Weiterbildungsstipendium - "Begabtenförderung berufliche Bildung" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Es unterstützt die Weiterbildung begabter junger Berufstätiger, die eine anerkannte Berufsausbildung absolviert haben.
Die Handwerkskammer Potsdam fördert anspruchsvolle Weiterbildungen, wie Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen, Vorbereitungskurse auf Prüfungen, z. B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in sowie Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement oder berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.
Hierfür gibt es bis zu 6.000 EUR in maximal drei Jahren, bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Die Förderung muss vor Beginn jeder Weiterbildung bei der Handwerkskammer Potsdam beantragt werden.
Gefördert werden Gesellen/innen, die jünger als 25 Jahre sind, ihre Gesellenprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. einer Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden haben oder Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb belegt haben.
Junge begabte Handwerker/innen, bei denen das Berufsbildungsverhältnis bei der Handwerkskammer Potsdam eingetragen war bzw. die dort die Abschlussprüfung ablegten, können einen Antrag auf Aufnahme in das Bundesprogramm stellen.