Ausbildungsbegleitende_Hilfen

Ausbildungsbegleitende Hilfe (abH) für Lehrlinge

AbH ist ein maßgeschneidertes Förderprogramm der Agentur für Arbeit für Auszubildende mit Problemen in der berufstheoretischen Ausbildung.



Wer darf an abH teilnehmen?
  • Alle Lehrlinge mit
  • Bildungsdefiziten,
  • Lücken in Fachtheorie und Fachpraxis,
  • Lernhemmungen, Prüfungsängsten,
  • Sprachproblemen und
  • Schwierigkeiten im sozialen Umfeld.

Was leistet abH?
  • Stütz- und Förderunterricht in kleinen Gruppen mit erfahrenen Pädagogen zur
  • Aufarbeitung von schulischen Defiziten,
  • Einübung und Vertiefung des Unterrichtsstoffes der Berufsschule,
  • Hausaufgabenhilfe,
  • Hilfe bei individuellen Lernschwächen sowie
  • Prüfungsvorbereitung.

Wann findet abH statt?

 

  • Nach Vereinbarung
  • einmal oder mehrmals wöchentlich, mindestens 3 und höchstens 8 Stunden pro Woche,
  • in der Regel für die Dauer eines Jahres.

Wer trägt die Kosten?

 

  • Die Kostenfragen werden durch die Arbeitsagentur geregelt,
  • dem Betrieb entstehen keine Kosten und
  • dem Lehrling werden die evtl. anfallenden Fahrkosten erstattet.

Wie wird abH beantragt?
  • Der Lehrling stellt persönlich einen Antrag
  • bei der für ihn zuständigen Arbeitsagentur, Abteilung Berufsberatung,
  • mit einer schriftlichen Einverständniserklärung des Ausbildungsbetriebes,
  • mit Abschluss- oder Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule,
  • mit Berufsschulzeugnis, Zwischenprüfungszeugnis,
  • mit Berufsausbildungsvertrag und
  • bei nicht bestandener Prüfung mit dem verlängerten Berufsausbildungsvertrag

Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Potsdam
Ausbildungsbegleitende Hilfen
Für Azubis in betrieblicher Berufsausbildung
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