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Aus- und Weiterbildung > Fördermöglichkeiten > Ausbildungsbegleitende Hilfen |
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Ausbildungsbegleitende Hilfe (abH) für Lehrlinge AbH ist ein maßgeschneidertes Förderprogramm der Agentur für Arbeit für Auszubildende mit Problemen in der berufstheoretischen Ausbildung.
Wer darf an abH teilnehmen?
- Alle Lehrlinge mit
- Bildungsdefiziten,
- Lücken in Fachtheorie und Fachpraxis,
- Lernhemmungen, Prüfungsängsten,
- Sprachproblemen und
- Schwierigkeiten im sozialen Umfeld.
Was leistet abH?
- Stütz- und Förderunterricht in kleinen Gruppen mit erfahrenen Pädagogen zur
- Aufarbeitung von schulischen Defiziten,
- Einübung und Vertiefung des Unterrichtsstoffes der Berufsschule,
- Hausaufgabenhilfe,
- Hilfe bei individuellen Lernschwächen sowie
- Prüfungsvorbereitung.
Wann findet abH statt?
- Nach Vereinbarung
- einmal oder mehrmals wöchentlich, mindestens 3 und höchstens 8 Stunden pro Woche,
- in der Regel für die Dauer eines Jahres.
Wer trägt die Kosten?
- Die Kostenfragen werden durch die Arbeitsagentur geregelt,
- dem Betrieb entstehen keine Kosten und
- dem Lehrling werden die evtl. anfallenden Fahrkosten erstattet.
Wie wird abH beantragt?
- Der Lehrling stellt persönlich einen Antrag
- bei der für ihn zuständigen Arbeitsagentur, Abteilung Berufsberatung,
- mit einer schriftlichen Einverständniserklärung des Ausbildungsbetriebes,
- mit Abschluss- oder Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule,
- mit Berufsschulzeugnis, Zwischenprüfungszeugnis,
- mit Berufsausbildungsvertrag und
- bei nicht bestandener Prüfung mit dem verlängerten Berufsausbildungsvertrag
Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Potsdam

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Service im Überblick
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