Selbstverwaltung
Die wichtigste gesetzliche Aufgabe im Bereich der Selbstverwaltung ist das Führen der Handwerks- und Lehrlingsrolle.
Handwerksrolle
Die Handwerksrolle ist ein Verzeichnis, in dem alle selbstständigen Handwerker des Kammerbezirks mit dem von ihnen betriebenen Handwerk eingetragen werden. Die Handwerksrolle hatte früher die Form einer Papierrolle, heute werden die verzeichneten Betriebe elektronisch erfasst und geführt.
Wer sich in die Handwerksrolle eintragen möchte, muss die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen nachweisen. Auf Antrag stellt die zuständige Handwerkskammer danach den Bescheid über die Eintragung und die Handwerkskarte aus. Handwerksähnliche Betriebe und zulassungsfreie Handwerke werden in das Gewerbeverzeichnis eingetragen und erhalten eine Gewerbekarte.
Lehrlingsrolle
Die Lehrlingsrolle ist das Verzeichnis der Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnisse in anerkannten Ausbildungsberufen. Auch Änderungen bei Berufsausbildungs- und Umschulungsverträgen werden darin erfasst. Darüber hinaus dient die Lehrlingsrolle dazu, Lehrzeitnachweise zu erstellen, zum Beispiel für Renten- oder Versicherungsangelegenheiten.
Jede Ausbildung beginnt mit dem Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages und endet mit einer Gesellen- oder Abschlussprüfung. Während des Ausbildungszeitraums unterstützt und begleitet die Handwerkskammer die Lehrlinge und deren Ausbildungsbetriebe.