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Interessenvertretung

Gemeinsam mit den anderen Handwerksorganisationen setzt sich die Handwerkskammer für bessere politische Rahmenbedingungen für die Betriebe ein. Sie ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Behörden bei der Förderung des Handwerks durch Anregungen, Vorschläge und Gutachten zu unterstützen und regelmäßig Berichte über die Verhältnisse des Handwerks zu erstatten.

Im Rahmen der Interessenvertretung übernimmt die Handwerkskammer folgende Aufgaben:

  • Sie wirkt an Gesetzesinitiativen mit,
  • nimmt schriftlich und bei Anhörungen zu allen handwerksrelevanten Gesetzentwürfen Stellung,
  • macht eigene Vorschläge zur Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen,
  • pflegt den Kontakt zu Parlamenten, Parteien und Behörden,
  • führt Wirtschaftsbeobachtung durch und erstellt daraus Statistiken und Konjunkturberichte und
  • leistet eine umfangreiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für das Handwerk.
Aktuelle politische Initiativen sind den Pressemitteilungen, Reden und dem Geschäftsbericht zu entnehmen.
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