Jeder Betrieb braucht Aufträge. An (öffentliche) Aufträge heranzukommen ist nicht immer leicht. Da ist es gut zu wissen, wo man suchen muss, zumal immer mehr Aufträge im Bereich Bau und Ausbau direkt im Internet zu finden sind.
Die EU hat die Schwellenwerte, ab denen Vergabestellen ihre Beschaffung europaweit veröffentlichen und nach den EU-Vorschriften vergeben müssen, erhöht.
Es wird empfohlen, den Vergabemarktplatz zukünftig über das Portal vergabe.brandenburg.de aufzurufen.

Angebot zu spät eingereicht? Vergabeunterlagen geändert? Eignungsnachweise oder Preisangaben vergessen? All diese Versäumnisse können k.o.-Kriterien für Angebote an öffentliche Auftraggeber sein!
Am 10. Juni 2010 wurden die Änderungen der Vergabeverordnung und der Sektorenverordnung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 30, S. 724) veröffentlicht. Damit traten diese Änderungen am 11. Juni 2010 in Kraft.

Der Zulieferkatalog des Handwerks ist völlig neu gestaltet und steht den Handwerksbetrieben zur Eintragung zur Verfügung.

Gegründet 1918, ist subreport heute der führende Marktplatz für öffentliche Ausschreibungen.

Am 1. September 2007 trat die erste Stufe des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie empfohlenen Stufenplans zur verpflichtenden elektronischen Angebotsabgabe in Kraft. Dieser Stufenplan besagt, dass von den Vergabestellen des Bundes ab einem nach Branchen gestaffelten Zeitpunkt bis 2010 keine Angebote mehr in Papierform akzeptiert werden müssen.
Die Auftragsvergabeplattform des Bundes (
www.evergabe-online.de) hat bereits einige Branchen außerhalb des Handwerks auf eine rein elektronische Bearbeitung umgestellt. Für alle Branchen gilt das Startdatum 1. Januar 2010. Ab dann können Angebote nur noch elektronisch abgegeben werden.
Rund 3.000 Unternehmen sind derzeit als Nutzer registriert und informieren sich kostenfrei über Vergabevorhaben. Der VMP wird ständig weiterentwickelt.
Das Berliner Vergabegesetz vom 09. Juli 1999 sieht u.a. vor: „Die Vergabe von Bauleistungen sowie von Dienstleistungen bei Gebäuden und Immobilien soll mit der Auflage erfolgen, dass die Unternehmen ihre Arbeitnehmer bei der Ausführung dieser Leistungen nach den jeweils in Berlin geltenden Entgelttarifen entlohnen und dies auch von ihren Nachunternehmern verlangen."
Bereits in den früheren Vergaberegelungen der öffentlichen Hand für Leistungen (VOL) und Bauleistungen (VOB) war der Weg für eine elektronische Ausschreibung bereitet .
Die Verpflichtung, bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge bereits im Angebotsverfahren der Vergabestelle u.a. einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen, wird künftig in zahlreichen Vergabeverfahren entfallen.
Fehler des Bieters im Umgang mit Ausschreibungsunterlagen und deren Folgen.
Das richtige Marketing.