Der Vorstand der Handwerkskammer Potsdam wurde am 27. Februar 2007 gewählt. Von den 12 Vorstandsmitgliedern sind 8 selbständige Handwerker und 4 Arbeitnehmer.
Die Vollversammlung ist das oberste Beschlussorgan der Handwerkskammer. Sie ist das demokratische Herzstück der Kammer, das Parlament des Handwerks.
Die Handwerkskammer Potsdam errichtete gemäß der HwO den Berufsbildungsausschuss I, sie ist aber auch für die Durchführung der Berufsausbildung für Berufe außerhalb der HwO zuständig. Deshalb bedarf es eines zweiten Berufsbildungsausschusses (BBA II) nach dem BBiG.
Nach der Satzung der Handwerkskammer Potsdam besteht der Rechnungsprüfungsausschuss aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen.
Entsprechend der Satzung der Handwerkskammer Potsdam hat der Gewerbeförderungsausschuss alle mit der Gewerbeförderung zusammenhängenden Angelegenheiten zu beraten.