Formulare

Zwischenprüfung / Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist gemäß § 39 Handwerksordnung (HwO) und § 48 Berufsbildungsgesetz (BBiG) eine Zwischenprüfung entsprechend der Ausbildungsordnung durchzuführen. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Zulassungsvoraussetzung für die Gesellen-/Abschlussprüfung.

Gesellen-/Abschlussprüfung

In anerkannten Ausbildungsberufen sind gemäß § 31 HwO Gesellenprüfungen und gemäß § 37 BBiG Abschlussprüfungen durchzuführen. Durch die Gesellen-/Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. In ihr soll der Prüfling nachweisen, dass er die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Die Ausbildungsordnung ist zugrunde zu legen.

Bescheinigungen - Ersatzdokumente

Bei Verlust des Gesellenbriefes und/oder des Prüfungszeugnisses besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines Ersatzdokumentes.

Zulassung zur Fortbildungsprüfung

Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung

Wo und in welcher Form stelle ich den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung?

 

Eignung von außerbetrieblichen Ausbildungsstätten

Antrag und Nachtrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit

nicht bestandene Gesellen-/Abschlussprüfung

Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit

besondere Ausnahmesituation/en

Umschulung

Antrag auf Datenübermittlung

für Kreishandwerkerschaften, Geschäftsstellen der Innungen, Prüfungsausschüsse

Service im Überblick