
Diese neu aufgelegte Broschüre bietet erste Orientierung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Bei personellen Veränderungen der Gesellschafter bzw. Änderungen am Umfang ihrer Beteiligungen ist grundsätzlich die Anpassung der Gesellschafterliste erforderlich.

Da auch in Handwerksbetrieben kabellose Netzwerke betrieben werden, sollte man dringend technisch-organisatorisch Vorsorge treffen, damit das Netzwerk nicht für Unbefugte zugänglich ist.
Alljährlich zur kalten Jahreszeit wird die Frage relevant: Wer ist verpflichtet, die Gehweg, aber auch die öffentlich zugänglichen Privatgrundstücke, von Schnee und Eis zu befreien?

Am 17. Mai 2010 ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft getreten.
Verstöße gegen Fahrpersonalvorschriften können mit einer Geldbuße geahndet werden. Diese können für Fahrer bis zu 5.000 EUR, für Unternehmer bis zu 15.000 EUR betragen.
Am 11.06.2010 treten Änderungen in Bezug auf das fernabsatzrechtliche Widerrufs- und Rückgaberecht in Kraft. Damit werden die bislang in der BGB-Informationspflichten-Verordnung enthaltenen Regelungen über Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen und bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr zum 11. Juni 2010 in das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) überführt.
Mangelnde ordnungsgemäße Risikoaufklärung des Friseurs führt zur Unwirksamkeit der Einwilligung des Kunden in die Haarbehandlung.

Die Gesetzesnovelle „Schildertausch“ wurde am 13. April 2010 durch den Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer als nichtig erklärt.
Zum 1. September 2009 sind Änderungen im Datenschutzrecht in Kraft treten, die auch für das Handwerk von Bedeutung sind. Die neuen Vorschriften sehen Beschränkungen im Bereich Adresshandel und Werbung vor.

Bei Überweisungen sind ab 1. November 2009, im Gegensatz zur bisherigen Regelung, nur noch die Kontonummer und die Bankleitzahl maßgeblich, der Name des Empfängers spielt keine Rolle mehr. Jeder Zahlendreher kann dann zu Problemen führen.
Seit 2008 gilt der gesamte innere S-Bahnring als Umweltzone und ist daher nur noch mit den Umweltplaketten der Farben Rot, Gelb oder Grün befahrbar. Diese Kennzeichnung gilt bundesweit für jede Umweltzone.
Durch die Bestimmungen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes gelten ab dem 10. September 2009 für Kraftfahrer, die gewerblichen Güterverkehr in Haupttätigkeit betreiben, umfängliche Pflichten für Grundqualifikations- und Fortbildungsmaßnahmen.
Zwei aktuelle Urteile stellen die Praxis der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Frage und sind auch für Handwerksbetriebe von Relevanz. Die Urteile stützen die Kritik der Handwerksorganisation an der bestehenden Rundfunkgebührenpflicht für betrieblich genutzte PC's.
Zum 1. Juli 2008 ist das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft getreten. Die gesetzlichen Neuerungen regeln die Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen. Das RDG löst das bisherige Rechtsberatungsgesetzt ab und ist auch für das Handwerk von Bedeutung.
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, S. 54) ist am 31. Januar 2008 die neue Fahrpersonalverordnung in Kraft getreten. Monatelang haben die Handwerksorganisationen für ein Regelwerk gekämpft, das auch Handwerksbetrieben gerecht wird. Erleichterungen konnten nun durchgesetzt werden.
In Brandenburg ist am 1. Januar 2008 das Nichtrauchendenschutzgesetz in Kraft getreten. Damit besteht in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ein konsequentes Rauchverbot.
Die Berliner Umweltzone startet am 1. Januar 2008, aber mit einer Schonfrist für säumige Autofahrer. Wer im Januar ohne Plakette oder Ausnahmebewilligung in der Umweltzone erwirscht wird, soll mit einer Belehrung davonkommen. Erst ab Februar werden 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig.
Am 1. April ist die Novellierung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in Kraft getreten. Damit wird einerseits die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern in Diesel-Kfz im Zeitraum von 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2009 durch eine einmalige Steuerermäßigung von 330 Euro gefördert. Andererseits müssen alle Fahrzeughalter von Dieselfahrzeugen ohne Rußpartikelfilter eine höhere Kfz-Steuer zahlen.
Mit dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (kurz: EHUG) gelten ab dem 01.01.2007 Änderungen für offenlegungspflichtige Unternehmen.
Von der streckenbezogenen Maut für schwere LKW über 12 Tonnen kann eine ganze Reihe von Fahrzeugen befreit werden. Diese Ausnahmen von der Mautpflicht beruhen entweder auf besonderen fahrzeugtechnischen Merkmalen der Fahrzeug- und Aufbauart oder resultieren aus der besonderen Verwendung der Fahrzeuge.
Am 29. November 2006 trat das Gesetz zur Neuordnung der Ladenöffnungszeiten im Land Brandenburg in Kraft.
Potsdam, den 9. September 2006
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verlangte in § 4 f Abs.1 bisher die schriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten durch nicht-öffentliche Stellen, die mehr als vier Arbeitnehmer mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten beschäftigen.
Am 01.April 2006 traten Neuregelungen in der Straßenverkehrs-Ordnung in Kraft
Zum 01.05.2005 wurde § 6 a StVZO aufgehoben. Diese Änderung führt zum Wegfall des verkehrsrechtlichen Begriffes "Kombinationskraftwagen". Für viele Fahrzeuge über 2,8 Tonnen (Geländewagen, Kleinbusse, Pickups) entfällt damit die Möglichkeit der günstigeren Gewichts-Besteuerung als LKW. Zukünftig werden diese Fahrzeuge PKW-üblich nach Hubraum und Schadstoffklassen besteuert, was je nach Modell und Abgasstandard zu erheblichen Mehrkosten von mehreren Hundert Euro im Jahr führen kann.
Die Vorschriften über die Arbeit des im Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals sind auch in Handwerksbetrieben zu beachten.