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Beratung > Rechtsberatung > Wettbewerbsrecht |
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Leitfaden für den Online-AuftrittBad Homburg, 08.10.2008 Gewerbetreibende, die über einen eigenen Internetauftritt verfügen, haben bestimmte gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Hierzu gehört insbesondere die Impressumspflicht. Hierauf hat die Wettbewerbszentrale in der Vergangenheit wiederholt hingewiesen und Unternehmen entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung gestellt. Auf ihrer Homepage hält die Wettbewerbszentrale beispielsweise Checklisten für den Onlinebereich zu Verfügung (abrufbar unter http://www.wettbewerbszentrale.de/de/publikationen/checklisten/) Am 08.10.2008 hat das Bundesministerium der Justiz ebenfalls einen Leitfaden zur Anbieterkennzeichnung im Internet veröffentlicht (abrufbar unter http://www.bmj.de/musterimpressum). Die Hinweise beziehen sich auf die Pflichten, die sich aus dem Telemediengesetz (TMG) in Bezug auf die so genannte "Impressumspflicht" ergeben. Weitergehende Informationspflichten, z.B. aus fernabsatzrechtlichen Vorschriften, werden nicht behandelt. Der Leitfaden soll zu mehr Rechtssicherheit beitragen und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen mit einem Internetauftritt helfen, ihre Anbieterkennzeichnung den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes entsprechend zu gestalten. Dem Leitfaden kommt jedoch keine rechtliche Verbindlichkeit zu. Die Wettbewerbszentrale empfiehlt Gewerbetreibenden, diese Informationen zum Anlass zu nehmen, ihren Internetauftritt auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften hin zu überprüfen.

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