Bei der Versendung von E-Mails außerhalb der üblichen Geschäftszeiten ist hinsichtlich einer möglichen Fristwahrung Vorsicht geboten.
Mangelnde ordnungsgemäße Risikoaufklärung des Friseurs führt zur Unwirksamkeit der Einwilligung des Kunden in die Haarbehandlung.
Im Gesetzgebungsverfahren des Europäischen Parlamentes befindet sich derzeit eine Neufassung der Zahlungsverzugsrichtlinie. Das Parlament wird hierzu voraussichtlich im Juni entscheiden und eine Neuregelung dann den Mitgliedsstaaten empfehlen.
Der Bundestag hat am 26.06.2008 das Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) beschlossen. Nach Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz voraussichtlich zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten. Mit Hilfe der neuen Regelungen sollen Bauhandwerker künftig schneller an ihr Geld kommen. Die Handwerkskammer Potsdam stellt die Neuerungen in Tagesseminaren näher vor.
Handwerker, die auch als Online-Händler Fernabsatzverträge schließen und Unternehmer, die ihre Kunden über das gesetzliche Widerrufsrecht informieren müssen (Haustürgeschäfte), erhalten Unterstützung durch die am 12. März 2008 verkündete „Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung" (Bundesgesetzblatt Teil Nr. 8, S. 292).
Der bloße OK-Sendevermerk eines Faxgerätes beweist nicht, dass der Empfänger das Faxschreiben auch erhalten hat.
Bestehende Ansprüche können mit dem Eintritt der Verjährung nicht mehr durchgesetzt werden, wenn der Schuldner sich auf die Verjährung beruft.
Potsdam, 29.08.2003
Jeder Handwerksunternehmer sollte aus eigenem Interesse Rechnungen, die er erhält, vor der Bezahlung genau prüfen.
Handwerker sind grundsätzlich verpflichtet, gegenüber ihren Kunden für geleistete Arbeiten abzurechnen.