Was ist neu im Jahr 2009

KfW-Sonderkreditprogramm 2009
Das Kreditprogramm der KfW Mittelstandsbank (www.kfw-mittelstandsbank.de) wurde erweitert. Für Investitionen können die durchleitenden Banken bis zu 90 % von der Haftung freigestellt werden. Bei Betriebsmitteln ist dies bis zu 50 % möglich. Insbesondere Betriebe mit guten Geschäftsverläufen aber fehlenden Sicherheiten sind hier angesprochen. Die möglichen Kreditlaufzeiten betragen bei Investitionen bis zu 8 Jahren, bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr. Der Zinssatz wird durch die Bonitäts- und Besicherungsklasse bestimmt. Er liegt momentan im Mittel bei 6,5 %. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen. Die Antragstellung ist nur über die jeweilige Hausbank möglich. Die Betriebsberater der Handwerkskammer Potsdam informieren Sie gern.

Doppelter Steuerbonus für Handwerkerleistungen
Der Steuerbonus soll dazu führen, dass mehr private Haushalte Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Der Anreiz besteht darin, vom Finanzamt 20 % des Rechnungsbetrages für Arbeitskosten (einschl. MwSt.) einer Handwerkerrechnung erstattet zu bekommen. Maximal sind jetzt Leistungen bis 6000 Euro für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung förderfähig. Es fließen also bis zu 1200 Euro pro Jahr und Haushalt an den Kunden zurück. Auch die Reparatur von Waschmaschinen, Fernsehgeräten und Computern ist begünstigt.
Die Regelungen gelten nur für Arbeiten (ohne Materialanteil), die direkt in der Wohnung ausgeführt werden. Eine Aufteilung der Rechnungspositionen in Arbeitsleistung, Fahrkosten und Materialeinsatz ist daher unumgänglich. Bei der Jahressteuererklärung muss der Bürger die Rechnung und einen Beleg über die getätigte Banküberweisung einreichen. Barzahlungen sind nicht möglich.

Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz, der von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern jeweils zur Hälfte aufzubringen ist wird ab dem 1. Januar von bisher 3,3 % auf 2,8 % abgesenkt. Dies führt bundesweit zu einer Entlastung von ca. 4 Mrd. Euro.

Krankenversicherung
Es gilt ein bundesweit einheitlicher Beitragssatz für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung, den die Bundesregierung festlegt. Der von Arbeitgeber und -nehmer finanzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 %. Hinzu kommen 0,9 %, die der Arbeitnehmer allein tragen muss.

Rentenversicherung
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 19,9 %

Weitere Informationen: Dagmar Grüner

Service im Überblick