Krankengeld für Selbstständige: demnächst "Privatsache"

Viele Jahre lang galt es als ausgemachte Sache: Hauptberuflich selbstständige, freiwillig versicherte Mitglieder konnten per Satzung ihrer gesetzlichen Krankenkasse unter verschiedenen Krankengeldangeboten wählen und so ihr Krankheitsrisiko absichern. Mit einem Krankengeldanspruch, der dem von Arbeitnehmern bei Arbeitsunfähigkeit gleichgestellt war.

Dabei geriet in Vergessenheit, dass es sich bei dieser Leistung der Kassen eben nie um eine gesetzliche Pflichtleistung, sondern immer schon um eine kassenindividuelle Satzungs-, also Zusatzleistung für Selbstständige gehandelt hat. Und genau daran erinnert der Gesetzgeber nun und greift ein: In dem Bestreben, mehr Wettbewerb sichtbar zu machen, streicht er das Krankengeld für hauptberuflich Selbstständige ab 2009 aus dem unmittelbaren Leistungsumfeld der Krankenkassen.

Krankengeld im Wettbewerb
An seine Stelle tritt ab dem 01. Januar 2009 eine Neuregelung, die hier am Beispiel der hauptberuflich Selbstständigen deutlich macht, in welche Richtung sich ein "Gesundheitswesen im Wettbewerb" nach dem Willen der Regierung entwickeln soll: Laut Gesetz sind die Krankenkassen verpflichtet, ihr bisheriges Krankengeldangebot für Unternehmer künftig als so genannten Wahltarif zu marktüblichen Bedingungen anzubieten.
Der Kunde hat die Wahl: Er kann auf Krankengeld ganz verzichten, sich für einen der angebotenen Tarife seiner Kasse entscheiden oder sich auf dem freien Markt nach möglicherweise günstigeren Alternativen umsehen, z.B. bei privaten Versicherungsgesellschaften.
Entscheidet er sich grundsätzlich gegen Krankengeld, so entfällt sein Anspruch bei seiner Kasse ab 2009; er zahlt künftig lediglich einen ermäßigten Beitrag von 14,9 % statt des Einheitsbeitrags von 15,5 %. Die 0,6 % Einsparung gegenüber Arbeitnehmern bilden einen finanziellen Spielraum für die individuelle, private Entscheidung zur persönlichen Krankengeldregelung.
Wählt das Mitglied einen der Krankengeldtarife seiner gesetzlichen Kasse, so fällt - je nach gewählter Tarifklasse - hierfür eine monatliche Prämie an, die zusätzlich zu dem ermäßigten Beitrag von 14,9 % gezahlt werden muss. Zudem bindet sich das Mitglied mit der Wahl eines solchen Tarifes für drei Jahre an seine derzeitige Kasse, d.h., es verzichtet auch dann auf sein Kündigungsrecht, wenn zum Beispiel ein Zusatzbeitrag erhoben werden würde.

Privatwirtschaftliche Verhältnisse
Auch für die Kassen ist die Neuregelung eine ökonomische Herausforderung: sie haben die Krankengeldtarife individuell zu gestalten und - wie private Anbieter - so zu kalkulieren, dass sie sich aus sich selbst heraus finanzieren, also ohne Quersubventionen aus dem gesetzlichen Leistungsumfeld. Gesetzliche Kassen treten also auf dem Feld des Krankengeldes für hauptberuflich Selbstständige künftig in einen echten Wettbewerb mit freien Anbietern am Markt.
Mit der Folge, dass die Kalkulation des künftigen Krankengeldangebots ähnlichen Mustern folgt: Die Tarife werden auf der Grundlage von Alter, Arbeitseinkommen (laut Steuererklärung) und dem jeweils gewünschten Beginn der Krankengeldzahlung berechnet, eine Aufgabe, die vor dem Hintergrund der geforderten unbedingten Wirtschaftlichkeit einiges an versicherungsmathema-tischem Geschick erfordert. Die meisten Kassen stecken daher noch mitten drin in den Vorbereitungen für ihre Krankengeld-Wahltarife.
Aber die Zeit drängt: Ab 01. Januar 2009 müssen alle Kassen den Wahltarif anbieten; vorher gilt es, ihn bei der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen und genehmigen zu lassen.

Die regionale IKK Brandenburg und Berlin zum Beispiel geht davon aus, dass die Genehmigung ihrer geplanten Tarife bis spätestens Ende November gelaufen ist und sie dann ihren Kunden umgehend, noch vor dem Jahreswechsel, einen funktionierenden, wirtschaftlichen Wahltarif Krankengeld präsentieren kann.

Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Potsdam: Harry Nöthe

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