Die "Mini-GmbH" kommt im November
Ob die Reform des GmbH-Rechts allen Erwartungen gerecht wird, bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall stellt das MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) die umfassendste Reform des GmbH-Rechts seit 1892 dar.
Die so genannte „Mini-GmbH" als Einstiegsvariante erlaubt eine GmbH-Gründung ohne sofortige Einzahlung des Mindestkapitals von 25 000 EUR. Im Gegenzug dürfen die Gewinne nicht voll ausgeschüttet werden, bis das Mindestkapital durch gesetzlich verpflichtende Rücklagen "angespart" ist. Die Mini-GmbH muss zwingend den Rechtsformzusatz "Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt" oder „UG (haftungsbeschränkt)" verwenden.
Der kleinste Betrag, mit dem eine UG (haftungsbeschränkt) gegründet werden kann ist ein Euro. Sacheinlagen sind nicht erlaubt, aufgrund des geringen Startkapitals aber auch nicht erforderlich. Auch diese Gesellschaft haftet, wie die bereits bekannte GmbH, nur mit dem Vermögen der Gesellschaft. Das private Vermögen des Geschäftsführers bzw. der Gesellschafter ist gegenüber den Zugriffen von Gläubigern geschützt.
Jedem Geschäftsführer bzw. Gesellschafter einer Unternehmergesellschaft muss allerdings klar sein, dass die deutsche Insolvenzordnung auch für die UG gilt. Das bedeutet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist innerhalb von 3 Wochen ein Insolvenzantrag zu stellen. Praktisch führt der Stopp an der Tankstelle schon zur Überschuldung, wenn die Bezahlung der Rechnung über ein Konto der Unternehmergesellschaft erfolgt, bei dem eine entsprechende Überziehungsmöglichkeit mit der Hausbank vereinbart ist.
Kaufmännisch überlegt handelnde Gesellschafter werden daher auch eine UG mit mehr Kapital als einem Euro bereits zu Beginn der gewerblichen Tätigkeit ausstatten. Beträge um 1 000 EUR tragen wesentlich zu einer Stabilisierung der Unternehmergesellschaft während der Gründungsphase bei.
Im Musterprotokoll ist geregelt:„Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 EUR, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres Stammkapitals". Das sinnvolle Minimum des anfänglichen Stammkapitals einer UG liegt daher faktisch bei diesen 300 EUR.
Die Gründung einer GmbH oder Unternehmergesellschaft mit höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer wird formal erleichtert. Bei Verwendung eines beurkundungspflichtigen Musterprotokolls, das den Gesellschaftsvertrag, die Geschäftsführerbestellung und eine Gesellschafterliste in einem Dokument zusammenfasst, sinken der Gründungsaufwand und die Kosten erheblich. Der Gang zum Notar bleibt allerdings weiterhin Pflicht.
Die UG ist eine Kapitalgesellschaft und unterliegt daher den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den Publizitätspflichten zur Veröffentlichung der Bilanz im Bundesanzeiger. Eine vereinfachte Buchführung mit der Einnahmen-Überschussrechnung ist dann nicht mehr möglich.
Mit der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) will der Gesetzgeber den Gründungsprozess erleichtern und eine international konkurrenzfähige Rechtsform etablieren. Vor allem die in Deutschland beliebte englische Limited (Ltd.) hat ihre Monopolstellung hinsichtlich des geringen Stammkapitals und der schnellen Gründung nunmehr durch die Einführung der UG eingebüßt.
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Harry Nöthe, Abteilungsleiter Betriebsberatung der HwK Potsdam