Startseite

Presse
Archiv
Ansprechpartner
Politische Standpunkte
Reden
Deutsches Handwerksblatt
Konjunktur
Brandenburg-Berlin
Daten, Zahlen, Fakten
Publikationen
Wettbewerbe
Preisträger 2012
Preisträger 2011
Projekte

Endlich Gesetz gegen schlechte Zahlungsmoral

Das Forderungssicherungsgesetz wurde am 26. Juni 2008 vom Deutschen Bundestag verabschiedet - dazu Wolfgang König, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Potsdam: "Das Handwerk wartet seit mehr als sechs Jahren auf dieses Signal von der Politik und hatte die Hoffnung schon fast aufgegeben! Dass der Gesetzgeber endlich etwas unternimmt und die Position der Betriebe bei mangelnder Zahlungsmoral der Kunden mit rechtlichen Regelungen stärkt, war überfällig. Jetzt muss das Gesetz sobald als möglich vom Bundesrat verabschiedet werden und schnell in Kraft treten."

Durch das Forderungssicherungsgesetz werden beispielsweise Abschlagszahlungen, die Absenkung des Druckzuschlages oder die Sicherheitsleistungen gesetzlich geregelt und folgen weitgehend den Forderungen des Handwerks.

Besonders hervorzuheben ist die neue Durchgriffsfälligkeit  (§ 641 Abs. 2 BGB). Künftig kann danach ein Bauträger oder Generalunternehmer gegenüber seinen Subunternehmern nicht mehr die Abnahme einer Bauleistung unter Hinweis auf Mängel verweigern, wenn ihm gegenüber das Werk schon von den Bauherren abgenommen ist.
Service im Überblick