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Aktuelles |
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Endlich Gesetz gegen schlechte ZahlungsmoralDas Forderungssicherungsgesetz wurde am 26. Juni 2008 vom Deutschen Bundestag verabschiedet - dazu Wolfgang König, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Potsdam: "Das Handwerk wartet seit mehr als sechs Jahren auf dieses Signal von der Politik und hatte die Hoffnung schon fast aufgegeben! Dass der Gesetzgeber endlich etwas unternimmt und die Position der Betriebe bei mangelnder Zahlungsmoral der Kunden mit rechtlichen Regelungen stärkt, war überfällig. Jetzt muss das Gesetz sobald als möglich vom Bundesrat verabschiedet werden und schnell in Kraft treten." Durch das Forderungssicherungsgesetz werden beispielsweise Abschlagszahlungen, die Absenkung des Druckzuschlages oder die Sicherheitsleistungen gesetzlich geregelt und folgen weitgehend den Forderungen des Handwerks. Besonders hervorzuheben ist die neue Durchgriffsfälligkeit (§ 641 Abs. 2 BGB). Künftig kann danach ein Bauträger oder Generalunternehmer gegenüber seinen Subunternehmern nicht mehr die Abnahme einer Bauleistung unter Hinweis auf Mängel verweigern, wenn ihm gegenüber das Werk schon von den Bauherren abgenommen ist.

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