Zentrales Schuldnerverzeichnis in Brandenburg
Seit dem 1. Oktober 2007 wird für das gesamte Land Brandenburg ein zentrales Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht Nauen geführt. Auch Handwerksbetrieben wird hierdurch eine zentrale Auskunft aus den Schuldnerverzeichnissen aller brandenburgischen Amtsgerichte ermöglicht.
Im Schuldnerverzeichnis sind zahlungsunfähige Personen eingetragen, welche in den letzten drei Jahren die eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) abgegeben haben oder über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt wurde. Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis sind daher für viele Unternehmen im täglichen Geschäftsverkehr notwendig, um Zahlungsausfälle zu vermeiden.
Neben dem neuen zentralen Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht Nauen bestehen weiterhin bei allen 25 Brandenburger Amtsgerichten lokale Schuldnerverzeichnisse. Diese Amtsgerichte erteilen jedoch nur Informationen über die in ihrem jeweiligen Gerichtsbezirk wohnhaften Schuldner.
Auskünfte aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis müssen schriftlich unter der genauen Bezeichnung des Schuldners beim Amtsgericht Nauen, Paul-Jerchel-Straße 9 in 14641 Nauen, beantragt werden. Telefonisch oder über das Internet werden keine Angaben erteilt. Zudem muss das Interesse an der Auskunft begründet werden.
Werden Auskünfte erteilt, dürfen personenbezogene Informationen grundsätzlich nur zum Zwecke der Zwangsvollstreckung, zur Prüfung der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit oder zur Abwendung wirtschaftlicher Nachteile verwendet werden.
Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Potsdam: Mahn- und Inkassostelle,
Sabine Hermsdorf