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Als Service für unsere Mitgliedsbetriebe wird bei unstrittigen Forderungen durch uns das vorgerichtliche Mahnverfahren durchgeführt, bei Notwendigkeit aber auch der Erlass des Mahnbescheides bewirkt und die offene Forderung im Vollstreckungsverfahren beigetrieben.

 

  1. Außergerichtliche Mahnung der Schuldner
  2. Unterstützung außergerichtlicher Einigungsversuche - Abschluss und Überwachung von Teilzahlungsvereinbarungen
  3. Beantragung des gerichtlichen Mahnverfahrens beim zuständigen Amtsgericht
  4. Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen - Gerichtsvollzieher, Pfändung, Auswertung von Vermögensverzeichnissen
  5. Außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren, Insolvenzverfahren (der Schuldner) - Hilfe bei Forderungsanmeldungen, Berechnung von Verzugszinsen.
    Gem. § 288 BGB beträgt der Verzugszinssatz gegenüber Gewerbetreibenden 8%-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz und gegenüber Verbrauchern 5%-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.

Der aktuelle Basiszinssatz beträgt nach § 247 BGB 0,12% - gültig seit 1. Januar 2012.
 
Weitere Zinssätze können eingesehen werden unter www.bundesbank.de 

 


 

Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Potsdam:
Sabine Hermsdorf
Heike Wetzel

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