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Aus- und Weiterbildung |
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Förderung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung
Was wird gefördert?
Überbetriebliche Lehrgänge in anerkannten Ausbildungsberufen für Lehrlinge der Grundstufe (1. Lehrjahr) und in der Fachstufe (2. bis 4. Lehrjahr) und die notwendige erforderliche Unterbringung im Internat.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger sind die für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung zuständige Handwerkskammern (für die Durchführung dieser Lehrgänge anerkannte Berufsbildungseinrichtungen).
Art und Umfang der Förderung
- Grundstufe: Zwei Drittel der anerkannten Lehrgangskosten pro Teilnehmer und Woche.
- Fachstufe: Förderung in Höhe des Fördersatzes des Bundes pro Teilnehmer und Woche.
- Ca. ein Drittel der Lehrgangsgebühren muss der Betrieb tragen.
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Service im Überblick
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