Neues gerichtliches Mahnverfahren
ab 01.07.2006
Durch Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg wurde die Errichtung eines Zentralen Mahngerichts beim Amtsgericht Berlin-Wedding zum 01.07.2006 vereinbart. Damit wird auch für Brandenburg das automatisierte Mahnverfahren eingeführt.
Seit dem 01.07.2006 können gerichtliche Mahnbescheide nur noch beim Amtsgericht Wedding - Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg - in 13343 Berlin (Postanschrift) eingereicht werden. Die bis einschließlich 30.06.2006 in den brandenburgischen Amtsgerichten eingehenden Anträge werden noch dort abschließend bearbeitet.
Anträge müssen im neuen automatisierten Verfahren auf dafür zugelassenen Vordrucken gestellt werden. Die Vordrucke sind jeweils mit Ausfüllhinweisen versehen und im Schreibwarenhandel erhältlich.
Im automatisierten Mahnverfahren entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung der Gerichtskosten. Bei Erlass des Mahnbescheides wird automatisch eine Kostenrechnung erstellt und übersandt.
Für brandenburgische Antragsteller besteht darüber hinaus seit dem 01.07.2006 die Möglichkeit, Mahnbescheidsanträge auch auf elektronischem Weg einzureichen. Dazu ist die Verwendung einer Signaturkarte erforderlich. Weitere Informationen finden Sie unter
www.online-mahnantrag.de.
Mit der Errichtung des Zentralen Mahngerichts wurden auch Forderungen der Handwerksorganisationen umgesetzt. Für Handwerksbetriebe besteht angesichts verkürzter Bearbeitungszeiten die Möglichkeit, deutlich schneller an einen Zahlungstitel zu gelangen.