Überprüfung der gezahlten Ausbildungsvergütungen

Die Handwerkskammer Potsdam haben in jüngster Zeit verstärkt Nachfragen von Ausbildungsbetrieben erreicht, in denen es um die Überprüfungen gezahlter Ausbildungsvergütungen durch die Rentenversicherung bzw. Krankenkasse ging.

Dies möchten wir zum Anlass nehmen, nochmals darauf hinzuweisen, dass an den Auszubildenden stets die Vergütung zu zahlen ist, die laut Berufsausbildungsvertrag vereinbart worden ist.

Als Maßstab für die Vergütung sind die tariflichen Vereinbarungen zu Grunde zu legen.

Sofern die tatsächliche Vergütungszahlung geringer ausfällt als die vertraglich vereinbarte, werden infolge dessen auch die gesetzlichen Abgaben in entsprechend geringerer Höhe abgeführt.

Fällt im Rahmen einer Überprüfung durch die Renten- bzw. Krankenversicherung diese Diskrepanz auf, kann dies zu erheblichen Nachforderungen gegenüber dem Ausbildungsbetrieb führen.

Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Potsdam: Dana Schneider

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