Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk allgemeinverbindlich

Der Mindestlohn für alle gewerblichen Arbeitnehmer, die eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben beträgt ab 1. Januar 2012 bundesweit 11,00 Euro.

Mit Wirkung ab 1. Januar 2013 erhöht er sich auf 11,20 Euro.

Die Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk wurde im Bundesanzeiger am 29. Dezember 2011 veröffentlicht und ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2013.


Für Innungsbetriebe hält die Innung weitergehende Informationen bereit.

Hilfsweise steht für Tarifauskünfte das Gemeinsame Tarifregister Berlin und Brandenburg bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen während der Öffnungszeiten

  • Montag, Dienstag, Freitag 09:00–12:00 Uhr
  • Donnerstag 14:00–18:00 Uhr

telefonisch unter 030 90281457 zur Verfügung.


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