Steuerprüfung gut überstehen!

Um eine Betriebsprüfung gut zu überstehen, ist eine entsprechende Vorbereitung notwendig. Was Unternehmer beachten sollten:

Prüfungsschwerpunkte in der Bilanz

Während einer Betriebsprüfung werden grundsätzlich alle Sachverhalte geprüft, die steuerlich von Bedeutung sind. Gleichwohl werden in der Regel vom Prüfer Schwerpunkte gesetzt. Im Klartext bedeutet das, dass er die Schwerpunktsachverhalte ausführlicher prüft, während er die übrigen Punkte möglicherweise nur stichprobenartig aufgreift.

Prüfungsschwerpunkte könnten sein:

  • Wirtschaftliche Kennzahlen, die vom Branchendurchschnitt abweichen z.B. ein hoher Materialverbrauch,
  • Auslandsbeziehungen,
  • Wertminderungen des Lagerbestandes,
  • Forderungsverluste,
  • außergewöhnliche und außerordentliche Betriebsausgaben,
  • Verträge mit Familienangehörigen (z. B. Arbeits-, Miet- und Darlehensverträge),
  • Baumaßnahmen,
  • größere Reparaturen,
  • hohe Privateinlagen und deren Herkunft,
  • die private Pkw-Nutzung,
  • Vermischung betrieblicher und privater Ausgaben.

Vorbereitung durch den Unternehmer

So wie der Prüfer sich anhand seiner Akten vorbereitet, kann sich auch der Unternehmer vorbereiten. Ihm stehen hierzu seine Unterlagen zur Verfügung. Mögliche Unklarheiten sollten in jedem Falle mit dem Steuerberater besprochen werden.

 

Schlussbesprechung

Nach der Prüfung im Betrieb hat der Unternehmer einen Anspruch auf eine Schlussbesprechung, an der in jedem Falle der Steuerberater des Betriebs teilnehmen sollte.

Führt die Prüfung im Betrieb zu keinem Mehrgewinn oder ergeben sich keinerlei strittige Fragen, kann auch auf eine Schlussbesprechung verzichtet werden.

Wenn eine Schlussbesprechung stattfinden sollte, können der Unternehmer und/oder der Steuerberater von ihrem Recht Gebrauch machen, die Besprechungspunkte in einer angemessenen Zeit vor der Besprechung mitgeteilt zu bekommen.

Zu beachten ist, dass für eine förmliche Schlussbesprechung im Rahmen seitens des Finanzamts immer der Prüfer, der Sachgebietsleiter des Prüfers und der Sachgebietsleiter der Veranlagungsstelle im Innendienst zugegen sein müssen. 

Über das Ergebnis von Prüfung und Schlussbesprechung wird ein Betriebsprüfungsbericht erstellt. Der Bericht wird dem Unternehmer bzw. dem  Steuerberater zugesandt. Auf Wunsch des Unternehmers bzw. seines Steuerberaters kann der Prüfungsbericht mit einer Frist zur Stellungnahme ergehen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Bericht vom Innendienst "ausgewertet". D.h., auf der Grundlage der Prüfungsfeststellungen im Bericht werden geänderte Steuerbescheide erlassen.

 

Elektronische Betriebsprüfung

Ab dem 1.1.2002 können, dürfen und müssen die Prüfungsdienste der Finanzämter auf Buchhaltungen, die mittels EDV erstellt wurden, digital zugreifen. Für Prüfungszwecke wird die Finanzbuchhaltung daher nicht mehr in Papierform ausgedruckt, sondern digital auf Datenträgern zur Verfügung gestellt.

Nach dem Willen des Gesetzgebers soll so die Prüfung der zunehmend papierlosen Buchführungswerke sichergestellt werden. Außerdem soll durch rationellere Prüfungsmethoden eine Verkürzung der Prüfungsdauer erreicht werden.

Bei einer digitalen Prüfung wird nicht mehr und nicht weniger geprüft als bei einer herkömmlichen Prüfung. Der digitale Datenzugriff ist zeitgemäß und verkürzt die Verweildauer des Prüfers im Betrieb.

Welche Daten benötigt der Prüfer?

Der Zugriffsumfang beschränkt sich auch bei der digitalen Prüfung ausschließlich auf Daten, die für die Besteuerung des Unternehmers wichtig sind. Das sind normalerweise Daten, die der Unternehmer seiner Finanzbuchhaltung, seiner Anlagenbuchhaltung und seiner Lohnbuchhaltung entnimmt.

Wie bisher kann der Prüfer daneben auch noch steuerlich relevante digitale Daten aus anderen Systemen anfordern, wenn diese für die Prüfung wichtig sind (z. B. Adressdaten der Geschäftspartner in einer separaten Datenbank, Routenplandaten der Fahrzeuge usw.). Sind private Daten mit betrieblichen Angaben vermischt, stehen alle Daten dem Prüfer zur Verfügung.


Ansprechpartner in der Handwerkskammer Potsdam: Harry Nöthe


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